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08.05.2024 | 13:05 | Gemeinsame Agrarpolitik 

Sonderausschuss Landwirtschaft stimmt für Änderungen in der GAP

Berlin - Der Vorschlag der EU-Kommission zu Änderungen in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) – vor allem in Hinblick auf die Konditionalität und die sogenannten GLÖZ-Standards („guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand“) – hat heute bei einer Abstimmung der Mitgliedstaaten im Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) eine qualifizierte Mehrheit erhalten.

Gemeinsame Agrarpolitik -
(c) proplanta
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hatte sich in den Beratungen auf EU-Ebene für Regelungen eingesetzt, die zu einem gut ausbalancierten Verhältnis zwischen den Umwelt- und Klimazielen der EU und weniger Bürokratielast für die Landwirtschaft führen. Die Bundesregierung teilt daher das Ziel der Europäischen Kommission, die Landwirtinnen und Landwirte von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Das BMEL hatte sich zudem für eine dauerhafte Ausnahmeregelung bei GLÖZ 8 (Mindestanteil von Ackerland für nichtproduktive Flächen oder Landschaftselemente) bis zum Ende der aktuellen GAP-Förderperiode starkgemacht, um mehr Planungssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern zu erzielen. Das BMEL hatte sich gleichzeitig in Brüssel dafür eingesetzt, geeignete alternative Maßnahmen zu ergreifen, um das Ambitionsniveau der GAP hinsichtlich der Umwelt- und Naturschutzziele zu halten und somit einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Green Deals zu erhalten.

Nach der regierungsinternen Diskussion, hat sich Deutschland letztlich enthalten, weil die Vorschläge der EU-Kommission eine pauschale Absenkung der Schutzstandards bedeuten, ohne andere Maßnahmen zu etablieren, die das gesellschaftlich gewünschte Klima-, Arten- und Umweltschutzniveau erhalten. Da die Änderung an den GAP-Basisverordnungen insgesamt Vereinfachungen, Planungssicherheit und kurzfristige ökonomische Vorteile für die Landwirtinnen und Landwirte mit sich bringen, wäre für das BMEL auch eine Zustimmung zum Vorschlag der EU-Kommission grundsätzlich denkbar gewesen.

Die Änderung an den europäischen GAP-Basisrechtsakten werden nun im deutschen GAP-Strategieplan für 2025 verankert. Zur Ausgestaltung der notwendigen Rechtsänderungen ist das BMEL bereits im Austausch mit den Ländern und den anderen Bundesressorts.
BMEL
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