Die Entscheidung oblag nun allein der Brüsseler Behörde, da unter den Mitgliedstaaten sowohl im Oktober im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) als auch in dem entsprechenden Berufungsausschuss das notwendige Quorum für eine qualifizierte Mehrheit für oder gegen eine erneute Zulassung nicht zustandegekommen war. Deutschland hatte sich bekanntlich bei beiden Abstimmungen enthalten.
Die jetzt erfolgte einjährige Verlängerung basiert auf der aktuell geltenden Risikobewertung, da die federführende Europäische Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) ihre abschließende Neubewertung des Wirkstoffs voraussichtlich erst im Juli 2023 vorlegen wird. Ursprünglich war eine Präsentation der Ergebnisse spätestens für Herbst dieses Jahres anvisiert worden. Diese Frist sei aber aufgrund der umfangreichen Rückmeldungen im Bewertungsprozess nicht einzuhalten, begründete die Behörde in Parma die Verzögerung.
Derweil stellte die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) im Rahmen der neuen
Risikobewertung bereits Ende Mai dieses Jahres klar, dass die Einstufung von
Glyphosat als krebserregend „nicht gerechtfertigt“ sei. Ferner wurde die bestehende Einstufung beibehalten, demzufolge der Wirkstoff Verursacher schwerer Augenschäden und giftig für Wasserlebewesen ist.
Damit bestätigte die EU-Behörde in Helsinki ihre Einschätzung aus dem Jahr 2017, die damals mit zur fünfjährigen Wiederzulassung von Glyphosat beigetragen hatte. Seinerzeit hatte Deutschland unter dem damaligen
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt von der CSU zum Ärger des Koalitionspartners
SPD für eine Wiederzulassung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs gestimmt. Damit hatte die Bundesrepublik für eine qualitative Mehrheit der „Ja-Sager“ gesorgt.