(c) proplanta Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) und der Schutzverband Nürnberger Bratwürste warnten vergangene Woche vor negativen Folgen, sollten sich die Abgeordneten in den Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission durchsetzen.
Konkret stoßen sich die beiden Verbände an der Forderung, bei Produkten mit geschützter geografischer Angabe (g.g.A.) die Herkunft der primären Zutaten auszuweisen, sofern diese aus einem anderen Land importiert wurden. BDSI-Hauptgeschäftsführer Dr. Carsten Bernoth nannte die Maßgabe des Parlaments „vollkommen praxisfern“.
Zu erwarten seien ein „unvollstellbar bürokratischer Aufwand“ und hohe Kosten ohne einen Mehrwert für die Verbraucher. Laut dem Vorsitzenden des Schutzverbandes, Dr. Rainer Heimler, wird bei Produkten mit Städtebezug der geschichtliche Hintergrund nicht ausreichend berücksichtigt. Im Fall der Nürnberger Bratwurst sei dies die „alte Handelsstadt Nürnberg“, deren besondere Lage und handwerkliche Traditionen den Einsatz besonderer Zutaten überhaupt erst ermöglicht hätten.
Nach Ansicht des Geschäftsführers des Unternehmens Lebkuchen-Schmidt. Dr. Jürgen Brandstetter, ist der Ansatz des Europaparlaments außerdem nicht mit den Prinzipien des Binnenmarktes und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu vereinbaren. Zudem würde der Verbraucher in die Irre geführt, weil bestimmten Agrarrohstoffen allein aufgrund ihrer Herkunft eine besondere Qualität zugesprochen werden solle.
„Das aber ist natürlich Unsinn“, so Brandstetter. Der BDSI und die Schutzgemeinschaft fordern und erwarten, dass sich sowohl die EU-Kommission als auch der Rat gegen die Pflicht zur Kennzeichnung der Herkunft primärer Zutaten einsetzen.
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