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30.04.2024 | 11:11 | Wolfsabschuss 

Tag des Wolfes - Bauern machen Druck für vereinfachten Abschuss

Neubrandenburg - Den Bauern reißt beim Wolf der Geduldsfaden: Der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern hat am Montag nach dem Urteil des OVG Niedersachsen gegen den vereinbarten Schnellabschuss von Wölfen eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes gefordert.

Tag des Wolfes
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Der Bauernverband MV spricht angesichts wiederholt angekündigter Abschuss-Erleichterungen von Nebelkerzen der Politik. Man sei keinen Schritt vorangekommen. (c) Christels - pixabay
Nur so könnten die lange versprochenen Schnellabschüsse nach Übergriffen auf Weidetiere rechtskonform verwirklicht werden, meinte der Verband. «Die Hinhaltetaktik in der Wolfspolitik muss endlich ein Ende haben», forderte die Vizepräsidentin des Bauernverbandes MV, Sabine Firnhaber, vor dem bundesweiten Tag des Wolfes an diesem Dienstag. Er wird auf Initiative des Naturschutzbundes (Nabu) begangen.

Mit der Sonderregelung von Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne), die nach Rissvorfällen einen schnelleren Abschuss von Wölfen ermöglichen sollte, habe es «nach jahrelangem Leid» endlich einen Lichtblick für die Tierhalter gegeben, so Firnhaber. Nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Niedersachsen vom 12. April gegen einen von den dortigen Behörden genehmigten Schnellabschuss habe sich dieser Weg jedoch als Nebelkerze entpuppt.

Das Schweriner Umweltministerium wartete nach Aussage eines Sprechers am Montag noch auf die schriftliche Urteilsbegründung. Sollte darin stehen, dass für Schnellabschüsse das Bundesnaturschutzgesetz geändert werden muss, kann Mecklenburg-Vorpommern seine zum 1. August geplante Ministerverordnung begraben.

Die Bundesländer mit erhöhtem Wolfsaufkommen hatten folgendes Vorgehen nach Angriffen auf Weidetiere vereinbart: Für das Schnellverfahren muss nicht mehr, wie bisher erforderlich, eine DNA-Analyse zur Bestimmung eines einzelnen Tieres abgewartet werden. Stattdessen kann für 21 Tage in einem Radius von 1.000 Metern um den Fund eines gerissenen Nutztiers ein Wolf geschossen werden. Dies ist in Niedersachsen allerdings nun juristisch gescheitert.

Zuletzt waren in MV in der Nacht zu Freitag bei zwei Wolfsangriffen vier Schafe in den Landkreisen Rostock und Ludwigslust-Parchim getötet worden. Derzeit gilt neben dem grundsätzlichen Abschuss-Verbot auch der sogenannte Elterntierschutz für Wölfe. Er gilt bis Ende Juli.

Nach Angaben des Schweriner Umweltministeriums vom Ende vergangenen Jahres waren in MV 19 Wolfsrudel registriert. Laut Landes-Wolfsmonitoring wurden für 2023 etwa 70 Rissvorfälle registriert. Dabei wurden den Angaben zufolge etwa 250 Nutztiere getötet. Für den Beginn des Jahres 2024 liegen noch keine Daten vor.
dpa/mv
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Kommentare 
maximilian schrieb am 07.05.2024 17:42 Uhrzustimmen(4) widersprechen(0)
Wenn Herr Krämer rechtskonformen, korrekten Umgang mit Gesetzen und Verordnungen in der bundesdeutschen Verwaltung als Prinzipienreiterei diffamiert, zeigt seine bäuerliche Gesinnung.
Allerdings ist unser Rechtsstaat wichtiger, als das Begehr von Bauern.
Arnold Krämer schrieb am 01.05.2024 15:55 Uhrzustimmen(3) widersprechen(4)
Andere Mitgliedstaaten der EU gehen mit dem Berner Abkommen und der darauf basierenden FFH-RICHTLINIE der EU pragmatischer um. In D wird offensichtlich zuviel ideologiebetriebene Politik und Prinzipienreiterei betrieben. Aber der Umgang mit dem Thema "Wolf" ist nur ein Beispiel für viele.
maximilian schrieb am 30.04.2024 17:24 Uhrzustimmen(5) widersprechen(6)
Bauernfunktionärinnen sollten eigentlich wissen, dass zu aller erst das Berner Abkommen geändert werden muss. Dann erfolgt die Anpassung der FFH-Richtlinie, und erst dann kann das Bundesartenschutzgesetz geändert werden. Bis dahin müssen die Weidetierhalter ihren Verpflichtungen nach der Tierschutznutztierhaltungsverordnung nach kommen.
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