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23.10.2023 | 14:40 | Glyphosat-Zulassung 

Glyphosat: Abstimmung im Berufungsausschuss am 16. November

Brüssel - Die EU-Mitgliedstaaten werden am 16. November erneut über den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat abstimmen.

Streit um Zulassungsverlängerung
(c) proplanta
Wie eine Sprecherin der Brüsseler Kommission gegenüber AGRA-EUROPE mitteilte, wird der Berufungsausschuss des Ständigen Ausschusses der EU-Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) dann wieder über den Vorschlag einer Zulassungsverlängerung von zehn Jahren befinden. Die Entscheidung des Berufungsgremiums ist notwendig, da die Mitgliedstaaten am vorigen Freitag bekanntlich mit qualifizierter Mehrheit weder für noch gegen den Entwurf der Kommission für eine zehnjährige Verlängerung votiert hatten.

Zur Not entscheidet Brüssel selbst

Kommt es auch hier erneut zu keinem Ergebnis, wird die Brüsseler Behörde selbst über die Zukunft von Glyphosat befinden. Dabei drängt die Zeit, denn die aktuelle Zulassung läuft am 15. Dezember aus. In der Regel ändert sich am Abstimmungsverhalten der Mitgliedstaaten aber nichts mehr. Deutschland hatte sich bei der Abstimmung im SCoPAFF enthalten. Das federführende Bundeslandwirtschaftsministerium hatte dies mit den bestehenden Datenlücken zu den Auswirkungen des Glyphosateinsatzes auf Biodiversität, Böden und Gewässer begründet.

Widerstand im Umweltausschuss

Unterdessen regt sich im Umweltausschuss des Europaparlaments Widerstand gegen die Wiederzulassung von Glyphosat. Abgeordnete der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D), der Grünen/EFA sowie der Vereinten Europäischen Linken/Nordischen Grünen Linken (GUE/NGL) wollen am kommenden Dienstag einen Entschließungsentwurf auf den Weg bringen. Darin fordern die Unterstützer eine erneute Zulassung zu unterbinden.

Aus Sicht der Abgeordneten, die den Bericht unterstützen, nimmt der Entwurf der Kommission nicht genug Rücksicht auf ungeklärte Fragen zu möglichen Auswirkungen auf die Biodiversität. Unzureichend geregelt sei zudem der Schutz von Wasserorganismen. Auch die möglichen Langzeitfolgen auf Landsäugetieren seien nicht ausreichend abgedeckt.

Nicht bindend

Unklar ist, ob der Text unter den Umweltpolitikern eine Mehrheit bekommen und zur Abstimmung an das Plenum weitergeleitet werden wird. Da es sich hierbei allerdings nur um eine Entschließung handelt, kommt diese lediglich einer nicht bindenden Empfehlung gleich.
AgE/kl
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