Brüssel rechnet nach Ratsbeschluss zu Getreideimporten aus Russland mit Sanktionen Moskaus gegen den EU-Agrarsektor. (c) proplanta
Wie die Brüsseler Kommission am Donnerstag (2.5.) bekannt gab, dürfen die Mitgliedstaaten den Betrieben zunächst noch bis Jahresende entsprechende Unterstützung zukommen lassen. Viele Mitgliedsländer hatten zuletzt Druck auf die Kommission ausgeübt, dass sie die zunächst zur Jahresmitte auslaufende Regelung fortschreibt.
Nach zuvor erfolgter Genehmigung durch die Brüsseler Behörde können die nationalen Regierungen nun Unternehmen im Agrarsektor mit bis zu 280.000 Euro und im Fischerei- und Aquakultursektor mit bis zu 335.000 Euro unterstützen. Allerdings werden nicht alle Regelungen des bisherigen Beihilferahmens fortgeführt. So sind beispielsweise Liquiditätshilfen in Form staatlicher Garantien und zinsverbilligter Darlehen sowie Maßnahmen zur Verringerung der Stromnachfrage bereits am 31. Dezember 2023 ausgelaufen.
Hingegen bleiben Maßnahmen, die im Beihilferahmen den grünen Übergang beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduzieren, bis zum 31. Dezember 2025 verfügbar.
Der erstmals am 23. März 2022 verabschiedete Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen ermöglichte es den Mitgliedstaaten, einen größeren Spielraum zu nutzen. Ziel war und ist es, die Wirtschaft angesichts der Folgen des Angriffs Russlands auf die Ukraine zu entlasten. Auch sollen mögliche russische Sanktionen gegen die europäische Landwirtschaft abgefedert werden. In den kommenden Wochen wird die Zustimmung des Rates zu Sonderzöllen auf russische Getreide- und Ölsaateneinfuhren erwartet. Gegenreaktionen Moskaus gelten als sicher.