Das Abstimmungsverhalten Deutschlands ist derweil noch unklar. (c) proplanta
Wichtig sei, bei den geplanten Änderungen nicht hinter die Ziele des Green Deals zurückzufallen, betonte der deutsche Agrarressortchef im Vorfeld des Landwirtschaftsministertreffens am Montag (29.4.) in Luxemburg. Gleichzeitig wollte der Grünen-Politiker keine klare Aussage über das Abstimmungsverhalten Deutschlands machen.
Die Details werde man im Kabinett diskutieren, so Özdemir. Selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Deutschland gegen die Anpassungen stimmen würde, hätte dies aber wohl keine Auswirkungen auf das Ergebnis im Rat. Von allen anderen Mitgliedstaaten wird nämlich ein positives Votum erwartet.
Özdemir zeigte indes Sympathie für Teile des Änderungspakets. Beispielsweise nannte er die weitgehende Streichung der Stilllegungsverpflichtung - GLÖZ 8. Hier gebe es effektivere Maßnahmen, den Umweltschutz zu verbessern. Kritisch sieht der Bundeslandwirtschaftsminister derweil die für die Mitgliedstaaten geplante Option, die Regeln zur Fruchtfolge - GLÖZ 7 - flexibler auszulegen. Die Fruchtfolge zu verwässern, würde die Kosten, etwa durch die abnehmende Bodenfruchtbarkeit, in die Zukunft verschieben.
Lettland gegen Moorschutz
Unterdessen machte Lettlands Agrarminister Armands Krauze in Sachen GAP-Änderungen ein neues Fass auf. Er plädierte vor Beginn des Ratstreffens dafür, die Konditionalitätsregel GLÖZ 2, die den Schutz von Mooren und Feuchtgebieten regelt, ebenfalls zu streichen. Diese schränke die Produktionskapazitäten zu sehr ein, beklagte der Ressortchef aus Riga. Auch aus Irland sollen entsprechende Forderungen gekommen sein.
Das Europaparlament stimmte bereits am Mittwoch (24.4.) in Straßburg für die „Mini-Reform“ der GAP, und zwar ohne wesentliche Änderungen. Das Votum des Rates wird für den 13. Mai erwartet. Die im März von der Kommission präsentierten Änderungsvorschläge sehen neben einer abgeschwächten GLÖZ 7 und einer Streichung von GLÖZ 8 unter anderem eine flexiblere Auslegung von GLÖZ 5 - Begrenzung von Wasser- und Winderosion - sowie von GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung - vor. Auch sollen für Landwirte mit weniger als zehn Hektar Kontrollen und Sanktionen rückwirkend zum 1. Januar gestrichen werden.