Das Berufungsgericht in Montgomery/Alabama rollte den Fall des Klägers John Carson aus dem Bundesstaat Georgia am Dienstag (12.7.) wieder auf, den der Konzern Ende 2020 in erster Instanz bereits gewonnen hatte. Carson hatte angegeben, dass bei ihm 2016 Krebs diagnostiziert worden sei, nachdem er das betreffende Herbizid „Roundup“ 30 Jahre lang verwendet habe.
Der Hersteller
Monsanto hätte auf dem Etikett des Produkts vor dem Krebsrisiko warnen müssen, so Carson.
Bayer hatte Monsanto 2018 übernommen und pocht weiterhin auf die Einschätzung der US-Umweltschutzbehörde (EPA), dass glyphosatbasierte Unkrautvernichter nicht krebserregend und entsprechende Warnhinweise auf der Verpackung nicht erforderlich seien.
Nach dem aktuellen Urteil des Berufungsgerichts ist Bayer aber nicht durch Bundesgesetze vor entsprechenden bundesstaatlichen Klagen geschützt. Damit rückt die von Bayer erhoffte Unterstützung durch den Obersten Gerichtshof (USSC) wegen unterschiedlicher Rechtsprechungen in den US-Bundesstaaten in weitere Ferne.
Bereits am 21. Juni hatte der USCC das von Bayer beantragte Berufungsverfahren für den Fall des Klägers Edwin Hardeman abgelehnt, der ebenfalls glyphosathaltige Produkte für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht und dafür vor einem Gericht in San Francisco einen Schadenersatz von mehr als 25 Mio. $ (24,8 Mio. Euro) erstritten hatte.
Der Konzern hatte bereits im zweiten Quartal 2021 zusätzliche Rückstellungen von 3,5 Mrd. Euro gebildet, um die Forderungen neuer Kläger zu berücksichtigen. Die gesamten Rückstellungen für entsprechende Vergleiche bestehender und künftiger Glyphosatklagen beliefen sich laut Geschäftsbericht am 31. Dezember 2021 auf 7,5 Mrd. $ (7,4 Mrd. Euro).
Umrechnungskurs: 1 $ = 0,9903 Euro