PAN Europe und GLOBAL 2000 hatten dem Unternehmen eine Unterschlagung von Studien vorgeworfen - Staatsanwaltschaft Wien soll Sachverhalt auf strafrechtliche Relevanz prüfen. (c) proplanta
Am Dienstag (26.9.) hatten die Umweltorganisationen Pesticide Action Network (PAN) Europe und GLOBAL 2000 eine sogenannte Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wien übermittelt. Konkret handelt es sich hierbei um eine Aufforderung, angebotene Beweise zu erheben und den Sachverhalt auf seine strafrechtliche Relevanz zu prüfen.
Eine Klage, wie vereinzelt berichtet wurde, ist dies jedoch nicht. Die beiden Organisationen monieren, dass das von der Bayer AG angeführte Herstellerkonsortium im aktuellen Antrag auf Wiederzulassung von Glyphosat unvorteilhafte Studien und Daten nicht vorgelegt habe. Es seien krebserregende und neurotoxische Effekten von Glyphosat verschwiegen worden.
Alle relevanten Studien eingereicht
Ein Sprecher der Bayer AG erklärte gegenüber AGRA-EUROPE, der Konzern sehe in den Anschuldigungen den erneuten Versuch, das eingereichte wissenschaftliche Dossier mit dem Antrag auf Erneuerung der EU-Genehmigung von Glyphosat sowie die Arbeit der EU-Zulassungsbehörden zu diskreditieren. „Das Unternehmen hat stets völlig transparent gehandelt und die geltenden EU-Vorschriften eingehalten. Wir haben alle relevanten Studien eingereicht, die für das wissenschaftliche Dossier erforderlich waren“, so der Sprecher.
EFSA hatte keine Bedenken
Die bei der Bewertung von Glyphosat federführende Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte in ihrem im Juli präsentierten Gutachten konstatiert, dass aus wissenschaftlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine erneute Zulassung des Herbizidwirkstoffs bestehen. Laut der Behörde in Parma sind bei der Risikobewertung der Auswirkungen von Glyphosat auf die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie auf die Umwelt „keine kritischen Problembereiche“ festgestellt worden.
In Bezug auf die Biodiversität wiesen die EFSA-Sachverständigen darauf hin, dass die verfügbaren Informationen keine eindeutigen Schlussfolgerungen über die Risikobewertung zulassen würden. In das Ergebnis ist auch die Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) aus dem Vorjahr eingeflossen. Die EU-Behörde in Helsinki hatte bekanntlich dargelegt, dass die Kriterien für eine Einstufung von Glyphosat als karzinogener, mutagener oder reproduktionstoxischer Stoff nicht erfüllt sind.
Österreich gegen Glyphosat
Mitte Oktober werden die Mitgliedstaaten im Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (ScoPAFF) über eine von der EU-Kommission vorgeschlagene zehnjährige Verlängerung der Zulassung von Glyphosat entscheiden. Österreich hat bereits bekräftigt, dagegen zu votieren. Das Bundeslandwirtschaftsministerium will sich ebenfalls für einen Ausstieg aus Glyphosat einsetzen. Zumindest skeptisch hatte sich jüngst auch Frankreichs Agrarminister Marc Fesneau gezeigt. Allerdings scheint laut aktuellem Stand zumindest eine einfache Mehrheit der Mitgliedstaaten für eine Verlängerung möglich. Notwendig ist allerdings eine qualifizierte Mehrheit.