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20.04.2024 | 08:41 | Ermittlungen beendet 

Ermittlungsakte zur Flutkatastrophe an der Ahr geschlossen

Koblenz / Mainz - Strafrechtlich soll die Flutkatastrophe im Ahrtal keine Konsequenzen haben - das hat die Staatsanwaltschaft Koblenz nach intensiven Untersuchungen entschieden und die Ermittlungen gegen den ehemaligen Ahr-Landrat Jürgen Pföhler (CDU) und einen Mitarbeiter aus dem Krisenstab eingestellt.

Flutkatastrophe
Der Ex-Ahr-Landrat wird nicht angeklagt. Das wird kontrovers diskutiert, in der Politik und bei Hinterbliebenen. Verstummen wird die Debatte über die Flut und deren Bewältigung vorerst nicht. (c) proplanta
Am Donnerstag hatte die Behörde ihre Beweggründe dafür ausführlich dargelegt. Besonders Hinterbliebene von Flutopfern sind mit der Entscheidung nicht einverstanden, weil durchaus viele Mängel beim Katastrophen-Management im Landkreis Ahrweiler deutlich geworden sind. Aufgearbeitet wurde die schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte von Rheinland-Pfalz aber nicht nur von Ermittlungsbehörden - und beendet ist sie auch noch nicht endgültig.

Wie könnte es juristisch weitergehen?

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat zwar erst einmal die Ermittlungsakte geschlossen. Die könnte aber wieder geöffnet werden, wenn eine Beschwerde gegen die Entscheidung Erfolg hat. Ein Anwalt, der Hinterbliebene vertritt, hat bereits gesagt, eine Beschwerde zu erwägen - dann wäre die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz am Zug.

Kommt sie zu demselben Schluss wie die Staatsanwaltschaft Koblenz, dass niemand für die mangelhafte Vorbereitung oder den Umgang mit der Katastrophe strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist es möglich, einen Antrag für eine Entscheidung beim Oberlandesgericht Koblenz zu stellen.

Was stört Flutopfer und Hinterbliebene an der Entscheidung der Staatsanwaltschaft?

Ihnen geht es um eine juristische Aufarbeitung, also letztlich darum, in einem Gerichtsprozess die Frage nach Schuld und Verantwortung zu klären. Ein Betroffener der Flutkatastrophe sagte zur Einstellung der Ermittlungen: «Bis zuletzt haben wir gehofft, dass hier noch jemand für Recht und Ordnung sorgt. Das ist offensichtlich nicht geschehen.»

Wie beurteilen Katastrophenschutzexperten die Entscheidung der Staatsanwaltschaft?

Der Direktor des Kieler Instituts für Krisenforschung, Frank Roselieb, äußerte sich kritisch zu den Begründungen des Oberstaatsanwalts. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft könne ein Landrat in Deutschland nicht belangt werden, wenn er das Katastrophen-Management in seinem Landkreis ganz anders organisiere, als es die Vorgabe vorsehe und es auch alle anderen rund 400 Stadt- und Landkreisen in Deutschland seit etwa 70 Jahren machten, kritisierte Roselieb, der als Experte im Flut-Untersuchungsausschuss des Landtags ausgesagt hatte. «Das mag strafrechtlich zutreffend sein. Spätestens an dieser Stelle hätte der Oberstaatsanwalt aber Charakter zeigen und in der Pressekonferenz einen Appell an die Politik richten können, diese Regelungslücke schnellstmöglich - auch im Strafrecht - zu schließen.»

Wie geht es für den Ex-Landrat Pföhler weiter?

Strafrechtlich drohen ihm mit der Einstellung des Ermittlungsverfahrens erst einmal keine Konsequenzen mehr. Disziplinarrechtlich sieht die Sache anders aus. Ein entsprechendes Verfahren war im August 2021 eingeleitet, angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft später dann nach Angaben der Aufsichtsbehörde ADD ausgesetzt worden. Wenn nun keine Rechtsmittel gegen die Einstellung der Staatsanwaltschaft eingelegt werden, wird das Disziplinarverfahren fortgesetzt. Welche Konsequenzen dies dann für Pföhler haben wird, bleibt abzuwarten.

Wie reagiert die Politik auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft?

Die Kritik der Opposition im rheinland-pfälzischen Landtag ist deutlich. Der Obmann der Freie-Wähler-Landtagsfraktion im Flut-Untersuchungsausschuss, Stephan Wefelscheid, sagte etwa, die Ausführungen der Staatsanwaltschaft hätten ihn nicht überzeugt. Am kommenden Dienstag (23. April) wird sich der Rechtsausschuss des Landtags in Mainz mit dem Thema befassen, die Landesregierung hat einen Bericht dazu angekündigt.

Nach Einschätzung des Trierer Politikwissenschaftlers Uwe Jun wird die Opposition versuchen, «das Thema im Gespräch zu halten, die Landesregierung steht ja nach wie vor in der politischen Verantwortung». Abgesehen von einer tief sitzenden Enttäuschung im Ahrtal sei das Thema aber dennoch in der breiten Öffentlichkeit nicht mehr so präsent. Und wenn nun kein Prozess komme, könne die Landesregierung die Hoffnung haben, dass das Thema noch mehr aus dem Fokus gerate. «Ein Prozess hätte immer wieder daran erinnert und das Ereignis an sich und dessen Bewältigung werfen allen Umfragen zufolge kein positives Licht auf die Landesregierung.»

Wie ist der bisherige Stand der politischen Aufarbeitung?

Ein Untersuchungsausschuss im Landtag hat sich ausführlich mit der Katastrophe beschäftigt und die Beweisaufnahme im Februar abgeschlossen. Ziel war es, die Abläufe während der Flut und die politische Verantwortung für die Vorkommnisse zu untersuchen.

Rund 250 Zeugen und Sachverständige wurden befragt. Nun wird ein Abschlussbericht erstellt, der im September im Landtag diskutiert werden soll - und damit mehr als drei Jahre nach der Flutkatastrophe. Der Bericht wird mehrere Bände umfassen und über 2.000 Seiten haben.

Welche Konsequenzen wurden aus der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz bislang gezogen?

Zwei Landesminister traten zurück: die ehemalige rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne), die zu diesem Zeitpunkt schon Bundesfamilienministerin war, und der langjährige Innenminister Roger Lewentz (SPD), der nach wie vor SPD-Landeschef ist. Außerdem wird der Katastrophenschutz neu strukturiert, ein Lagezentrum für Bevölkerungsschutz in Koblenz wird kommen. Das soll das Herzstück des neuen Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz werden und künftig rund um die Uhr besetzt sein. 

Was macht es mit Betroffenen, wenn kein Gerichtsprozess stattfindet?

«Es ist der bitterste Zustand, wenn ein Verfahren eingestellt wird gegen jemanden, der aus Sicht von Betroffenen Schuld haben könnte», sagt der Marburger Psychologe Winfried Rief. Die juristische Aufarbeitung könne bei der Traumabewältigung mitentscheidend sein. «Wenn ich ein Gefühl der Ungerechtigkeit habe, ist die Bewältigung schwerer. Es macht eben einen Unterschied, ob man den Eindruck hat, dass das Ereignis ein Pech war, das niemand verhindern konnte, oder ob jemand beteiligt war, der ungestraft davonkommt.»

Für Betroffene könne ein Gerichtsprozess bei der Verarbeitung durchaus hilfreich sein. «Einerseits reaktiviert zwar ein solches Verfahren die Erinnerungen, anderseits herrscht oft ein größeres Gerechtigkeitsgefühl. Es wird vor Gericht kompetent geprüft, und es gibt ein rechtmäßiges Urteil.

Besser ein ordentliches Verfahren - auch, wenn ein Freispruch herauskommt - als das Einstellen der Ermittlungen.» Rief plädierte dafür, Betroffene so stark wie möglich an Veränderungen vor Ort zu beteiligen. «Wie kann ich verhindern, dass Menschen in die Isolation gehen? Man muss sie mitnehmen auch bei den Wiederaufbau-Maßnahmen, damit neue Erfahrungen das Trauma sozusagen überschreiben.»
dpa/lrs
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