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23.04.2022 | 12:24 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Trotz nächtlicher Kälte nehmen Kulturen Fahrt auf

Karlsruhe - „Die Kulturen nehmen nach längerem Zögern nun richtig in Fahrt auf - jetzt gilt es also regelmäßige Bestandeskontrollen durchzuführen,“ so der renommierte Pflanzenschutzfachmann G. Münkel vom Landwirtschaftsamt Sinsheim in seinem aktuellen regionalen Warndienst.

Wachstumsstand April 2022
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(c) proplanta
Heute informiert er über den regionalen Stand der Kulturen Wintergetreide, Sommergetreide und Zuckerrüben und gibt entsprechende Praxistipps.

Wintergerste: Wenn in der Wintergerste der untere Halmbereich stabilisiert werden soll, muss sehr zeitnah mit z.B. Fabulis OD, Moddus, Prodax oder entsprechenden anderen Mitteln gefahren werden. Der Blattapparat ist gesund – die Zumischung von Fungiziden ist als nicht notwendig.

Winterweizen: Auch dem Winterweizen hat der Regen vor 10 Tagen sichtlich gutgetan. Die Düngermengen sind gelöst und die Bestände entwickeln sich prächtig. Sollen Wachstumsregler, wie bei der Wintergerste beschrieben, zum Einsatz kommen, so kann dies, bis auf späte Saaten, ab dem Wochenende durchgeführt werden. Krankheiten konnten von unserer Seite nicht beobachtet werden.

Sommergerste: Unkräuter laufen in diesem Jahr nur zögerlich auf. Auch die Disteln sind noch sehr im Wuchs zurück. Wir empfehlen die Herbizidmaßnahme noch etwas nach hinten zu schieben. In diesem Jahr könnte auf vielen Flächen der Striegel Einsatz ausreichend sein. Zusätzlich würde dieser die oft vorhandene Kruste etwas brechen und Luft in den Wurzelbereich bringen.

Zuckerrüben: Hat die erste NAK nicht zum gewünschten Erfolg geführt, muss die zweite in einem Abstand von ca. 8 Tagen gesetzt werden. Falls noch nicht geschehen, sollte auf Mulchsaatflächen im Wasserschutzgebiet, auf denen bedingt durch das Glyphosatverbot, großes Ausfallgetreide steht, zeitnah ein Gräsermittel mit robuster Aufwandmenge eingesetzt werden. Wir empfehlen hierzu eine separate Überfahrt.

Der Befall mit Erdflöhen kann bei steigenden Temperaturen zunehmen. Der Bekämpfungsrichtwert liegt bis zum Ende des ersten echten Laubblattpaares bei 20% geschädigter Blattfläche bzw. 40% geschädigter Pflanzen. Achten Sie in den Schutzgebieten auf das vorgeschriebene Spritzfenster bei allen PS-Maßnahmen und die entsprechend Dokumentation.

(Informationen des Rhein-Neckar-Kreis vom 21.04.2022)
LTZ Augustenberg
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