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04.05.2021 | 16:46 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Triticale und Roggen: Bestände unbedingt kontrollieren!

Karlsruhe - In der Wintergerste spitzen in den wärmeren Gebieten bald die Grannen. Wenn bereits stärkerer Befall mit Mehltau, Netzflecken, Blattflecken oder Zwergrost auftritt, sollte zum Grannenspitzen die Abschlussbehandlung durchgeführt werden.

Pflanzenschutz Getreideanbau
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(c) proplanta
In noch gesunden Beständen kann bis zum Ährenschieben gewartet werden. Bei der Wahl der Pflanzenschutzmittel ist auf eine gute Ramularia-Wirkung zu achten. Da diese Krankheit von Fungiziden aus der Gruppe der Azole und der Carboxamide nicht mehr so gut erfasst wird, ist eine Tankmischung mit einem Folpet-Mittel (Folpan 500 SC, Amistar Max) zu empfehlen.

Wenn in Triticale kein beachtenswerter Befall durch Mehltau, Gelbrost, Rhynchosporium-Blattflecken oder Septoria-Blattdürre festzustellen ist, kann je nach Sorte und Vorkultur eine Einfachbehandlung gegen Braunrost oder sogar erst zur Blüte gegen Braunrost und Fusarium ausreichend sein.

Ist Roggen von Mehltau und/oder Rhynchosporium-Blattflecken befallen, sollte bereits zum Grannenspitzen mit einer Tankmischung von Azolen mit Strobilurinen oder Carboxamiden für einen lang andauernden Schutz gesorgt werden. In noch gesunden Beständen können mit Soloanwendungen von Azolen zu einem späteren Zeitpunkt Ertragsverluste durch Braunrost sicher verhindert werden.

Praxistipp: Eine Auswahl der zur Verfügung stehenden Mittel ist im Merkblatt „Integrierter Pflanzenschutz 2021“ in Tabelle 21 auf den Seiten 56 und 57 zusammengestellt.

Achtung: Wenn aufgrund von Futterknappheit erwogen wird, Getreidebestände vorzeitig als Ganzpflanzensilage zu nutzen, muss ein Fungizideinsatz gut überlegt sein. Für einige Fungizide sind Wartezeiten von 35 bzw. 42 Tagen festgelegt. Der Buchstabe „F“ bei den anderen Mitteln steht dafür, dass die Wartezeit durch die Vegetationszeit abgedeckt ist, die zwischen Anwendung und Ernte mit dem Mähdrescher verbleibt.

Praxishinweis: Wenn nicht sicher ist, ob eine vorzeitige Nutzung als Ganzpflanzensilage erforderlich wird, sollte deshalb, insbesondere bei Verfütterung an Milchkühe, vorläufig auf eine Anwendung von Fungiziden verzichtet werden.

(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 04.05.2021)
LTZ Augustenberg
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