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05.06.2022 | 11:11 | Dokumentationspflicht 

Pflanzenschutzmittelverbrauch soll ab 2030 jährlich veröffentlicht werden

Brüssel - Auf eine vergleichsweise lange Übergangsfrist zur Veröffentlichung des jährlichen Pflanzenschutzmittelverbrauchs haben sich im Trilog Vertreter der Kommission, des Rates und des Europaparlamentes verständigt.

Pflanzenschutzmittel
Übergangszeit beginnt zwei Jahre früher - Rat pocht auf flächendeckende elektronische Register. (c) proplanta
Laut der am Donnerstag (2.6.) getroffenen Übereinkunft zur Novellierung der Verordnung über die Statistik der landwirtschaftlichen Inputs und Outputs (SAIO) soll ab dem Jahr 2028 die entsprechende Datenerhebung jährlich erfolgen und ab 2030 auch veröffentlicht werden.

Erste Daten sollen bereits ab 2026 gesammelt werden. Nach Angaben des Europaparlaments konnte hierzu durchgesetzt werden, dass die in Verkehr gebrachten und bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten verwendeten Wirkstoffe nach repräsentativen Kulturen und behandelten Flächen aufgeführt und jährlich veröffentlicht werden.

Die Methodik dazu soll während des Übergangszeitraums ab 2026 entwickelt werden. Derweil gab die Ratsseite nach der Trilog-Einigung zu bedenken, dass es flächendeckend elektronische Register für gewerbliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln geben müsse, um die jährlichen Datenerhebungen gewährleisten zu können.

Die SAIO-Verordnung sieht für diesen Übergangszeitraum eine europäische Finanzierung vor, um die nationalen Statistikbehörden bei der Vorbereitung auf die jährliche Erhebung der Pflanzenschutzmitteldaten zu unterstützen.

Zur Verbesserung der GAP

In Bezug auf den ökologischen Landbau haben sich die Trilog-Teilnehmer darauf geeinigt, dass die verfügbaren Statistiken und Datensätze mit denen des konventionellen Landbaus weitgehend kohärent sein sollen. Das Parlament erhofft sich davon einen weiteren Schub für den Ausbau des Ökolandbaus in der EU.

Geeinigt wurde sich auch darauf, dass die neue Regelung „geeignete Schutzklauseln“ enthalten soll, um einen erhöhten Verwaltungsaufwand für die Landwirte und nationalen Verwaltungen zu vermeiden. Die SAIO-Verordnung ist Teil der Modernisierung der europäischen Agrarstatistik.

Die Anpassung der Statistiken insbesondere hinsichtlich der von der Landwirtschaft genutzten Betriebsmittel soll dazu beitragen, die Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Praktiken und die Agrarproduktion im Hinblick auf die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP), den Green Deal und die darin enthaltene Farm-to-Fork-Strategie zu verbessern.

Auch Beitrag zur Ernährungssicherung

Die politische Einigung muss nun noch von Rat und Europaparlament abgesegnet werden. Auf Seiten des Rates soll der Kompromiss in Kürze dem Sonderausschuss Landwirtschaft (SAL) vorgelegt werden. Der Verhandlungsführer des Europaparlaments, Petros Kokkalis, zeigte sich überzeugt, dass die neuen Statistikvorgaben zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem in der EU führen werden.

Aus Sicht des Griechen ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, jährlich Daten über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu sammeln und zu melden, Voraussetzung für die Minimierung mit diesen verbundenen Risiken und Folgen für die Umwelt und menschliche Gesundheit, aber auch für die Ernährungssicherheit.

Unabhängige Prüfung ermöglichen

Wenige Tage vor der Einigung im Trilog hatte ein Bündnis aus 76 Organisationen, darunter das Europäische Umweltbüro (EEB) und BirdLife Europe, an Rat und Parlament appelliert, eine aussagekräftige Messung der Fortschritte bei der Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes zu ermöglichen.

Aufzuzeigen zu sei, in welchen Sektoren oder bei welchen Kulturen und in welchen Regionen die Umstellung auf nachhaltige landwirtschaftliche Praktiken Schwierigkeiten bereite. Ferner sei es geboten, unabhängige Wissenschaftler und Mediziner in die Lage zu versetzen, festzustellen, ob ein Zusammenhang zwischen der Anwendung eines bestimmten Wirkstoffs oder eines „Pestizidcocktails“ und der Schädigung der Umwelt beziehungsweise von Menschen gegeben sei.

Darüber hinaus sollten die zuständigen Behörden dem Bündnis zufolge in die Lage versetzt werden, aufzulisten, welche Pflanzenschutzmittel ins Wasser gelangten und daher entsprechend überwacht werden müssten. Die Bewohner ländlicher Gebiete und die biologische Vielfalt seien zu schützen.
AgE
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