Damit setzt das Ministerium den Urteilsspruch des Schweriner Verwaltungsgerichts um, der jetzt schriftlich vorliegt. Die Angaben sind auf den Internetseiten des Landessamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei
www.lallf.de veröffentlicht. Zeitgleich werden sie an Bioland e. V. übermittelt. Der Verein hatte auf Veröffentlichung der Flächen geklagt. Die betroffenen Landwirte wurden vor der Veröffentlichung informiert.
HintergrundIm Rahmen der Saatgutüberwachung informierte Nordrhein-Westfalen im August 2007 über einen geringen Anteil (< 0,1 %) an nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Raps in der konventionellen Rapssorte Taurus (Saatgutpartie D/BN 3237/318) der Deutschen Saatgutveredlung AG Lippstadt.
Betroffen waren damals insbesondere Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.
Aufgrund dieser Verunreinigung mussten in 17 landwirtschaftlichen Betrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern und einem hier ansässigen Saatgutunternehmen 817 Hektar Raps auf 33 Flächen vernichtet werden. Die Vernichtung des Aufwuchses erfolgte nach Maßgabe des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesamt hatte die Maßnahmen überwacht und dokumentiert.
Alle betroffenen Flächen wurden im Herbst 2007 und im Frühjahr 2008 ggf. mehrmals kontrolliert. Nach dem angeordneten Umbruch wurde in keinem Fall Raps nachgebaut. Die Kontrollen wurden abgeschlossen, nachdem keine Rapspflanzen mehr auf den Flächen festzustellen waren.
Bioland e. V. hatte im September 2007 auf Veröffentlichung der Flächen geklagt. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern hatte unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeit der betroffenen Landwirte, die unverschuldet das verunreinigte Saatgut ausgebracht hatten, eine Veröffentlichung der Daten ohne rechtskräftigen Richterspruch verweigert. (PD)