Dies würde eine wichtige Voraussetzung für einen verstärkten Einsatz nachhaltiger
Biokraftstoffe in der Land- und Forstwirtschaft darstellen, erklärte der Vorsitzende der Branchenplattform und zugleich Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV), Michael Horper, am Freitag (28.10.) in einem Schreiben an die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Manuela Rottmann im Bundeslandwirtschaftsministerium. Denn aktuell werde für Biokraftstoffe keinerlei steuerliche Entlastung gewährt.
Die Energiesteuer für Biokraftstoffe betrage somit 47,04 Cent/l. Dagegen werde fossiler Dieselkraftstoff, der in Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werde, auf Antrag mit 21,48 Cent entlastet. Die resultierende Energiesteuer betrage damit 25,56 Cent/l. Horper betonte die positiven Klimaeffekte eines verstärkten Einsatzes von Biokraftstoffen. Der Energieeinsatz der Branche verursache pro Jahr rund 6 Mio t CO2.
Der Großteil davon stamme aus der Verwendung von fossilen Kraftstoffen in land- und forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen. Durch den Einsatz nachhaltig zertifizierter Biokraftstoffe könnten diese Emissionen zeitnah um bis zu 3 Mio t verringert werden.
Wie die Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) als ein Mitglied der Branchenplattform in einem Hinweis auf das Schreiben erläuterte, hat die
EU-Kommission zu Beginn dieses Jahres die Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) veröffentlicht, die seitdem die neue Grundlage für Genehmigungen von Unterstützungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten im Bereich
Klimaschutz und Energie sind.
Die Branchenplattform habe bereits
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir aufgefordert, den erforderlichen Antrag zeitnah bei der EU-Kommission zu stellen. Bisher sei es dazu aber nicht gekommen.