Um die Stromversorgung zu sichern, kann der bestehende Biogasanlagenpark aus Branchensicht einen wichtigen Beitrag leisten. Dafür sind aber Änderungen der EEG-Ausschreibungsbedingungen nötig. (c) proplanta
Nur so kann das Potenzial der bestehenden Anlagen ausgeschöpft werden, wie der Branchenverband am Donnerstag (22.2.) bei einer digitalen Pressekonferenz betonte. Konkret sollten dem FvB zufolge das Ausschreibungsvolumen auf 900 Megawatt pro Ausschreibungsrunde und der Flexzuschlag auf 120 Euro pro Kilowatt und Jahr angehoben werden. Aktuell betrage der Zuschlag lediglich 65 Euro je Kilowatt.
Laut dem FvB-PräsidentenHorst Seide wäre diese Anpassung immer noch erheblich günstiger als der Bau neuer Gaskraftwerke, wie sie die Kraftwerksstrategie der Bundesregierung vorsieht. Für Seide ist klar, dass die Branche bis 2040 sogar ihre Leistung auf 24 Gigawatt durch eine Flexibilisierung erhöhen könnte. Dazu sei jedoch ein Umbau des Anlagenparks nötig, damit dieser flexibel dann Strom liefern könne, wenn es der Strommarkt brauche.
Allerdings fehle den Betreibern ohne Gebotszuschlag das nötige Geld für solche Investitionen. Da die letzte Biomasse-Ausschreibung erneut deutlich überzeichnet gewesen sei, drohe nun eher ein Abbau, so der Branchenverband. Denn für viele Anlagen ende bald der 20-jährige EEG-Vergütungszeitraum.
Bayern fördert Biomethanaufbereitung
Derweil gab die bayerische Staatsregierung ein neues Förderprogramm in Höhe von 10 Mio. Euro für die Branche bekannt, welches der FvB ausdrücklich begrüßte. „Mit ’BioMeth Bayern’ fördern wir die Errichtung von Anlagen zur Aufbereitung von Biogas zu Biomethan“, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger am Mittwoch (21.2.) in Straubing. Damit würden Investitionen in neue, umweltfreundliche Biogasaufbereitungsanlagen und in die Umrüstung bestehender Biogasanlagen zu Biogasaufbereitungsanlagen sowie Biogas- und Biomethanleitungen unterstützt.
Die Förderquoten richtet sich laut dem Münchner Wirtschaftsressort nach der Größe der Anlagen: Kleine Betriebe erhalten bis zu 40% Förderung. Für mittlere oder große Betriebe sind Förderungen von 35% beziehungsweise 30% vorgesehen.