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23.01.2022 | 11:18 | Erneuerbare Energien 

Bioenergiebranche pocht auf Nachbesserungen bei EEG-Novelle

Berlin - Die Bioenergiebranche ist grundsätzlich zufrieden mit den Ergebnissen der ersten Biomethanausschreibung gemäß des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), pocht aber gleichzeitig auf eine Nachbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen im Zuge der geplanten EEG-Novellierung.

Biomethan
(c) proplanta
„Das für Biomethan-Blockheizkraftwerke ausgeschriebene Volumen wurde nahezu vollständig ausgeschöpft. Dies zeigt, dass die Biomethanausschreibungen grundsätzlich sinnvoll sind und einen Beitrag dazu leisten können, die schwankende Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie auszugleichen, Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Wärmewende kostengünstig voranzutreiben“, erklärte Sandra Rostek vom Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) nach Bekanntgabe der Ausschreibungsergebnisse durch die Bundesnetzagentur.

Gleichwohl habe die Beteiligung mit 148 MW leicht unter dem Ausschreibungsvolumen von 150 MW gelegen. Im Zuge der von Bundeswirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zu Jahresbeginn angekündigten Überarbeitung des EEG drängt das Hauptstadtbüro deshalb auf eine Anpassung der Vorgaben für Biomethananlagen.

Für zu restriktiv hält man dort insbesondere die Begrenzung der Laufzeit bei Biomethan-Blockheizkraftwerken auf rund 1.300 Volllaststunden pro Jahr. Für angemessen hielte das HBB eine Begrenzung auf jährlich 2.500 Volllaststunden. Nachbesserungen am EEG fordert auch der Biogasrat +. Würden Biomethanausschreibungen über eine Quote auf die Südregion beschränkt, werde Wertschöpfung in Deutschland verhindert, ist Verbandsgeschäftsführerin Janet Hochi überzeugt.

Gleichzeitig werde der wichtige Klimaschutzbeitrag von Biomethan im Strom- und Wärmesektor konterkariert. Dies sei umso unverständlicher, als Deutschland seine Klimaziele im Wärmesektor absehbar verfehlen werde. Die Biomethanausschreibungen sollten daher auch künftig allen hochflexiblen Biomethananlagen in Deutschland offenstehen, mahnte Hochi.
AgE
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