Solcher
Biosprit soll nur noch begrenzt auf die nationalen Ziele der EU-Staaten für erneuerbare Energien angerechnet werden können, wie die Kommission am Mittwoch mitteilte. Die Deutsche Umwelthilfe begrüßte, dass Palmöl damit nicht mehr als nachhaltig zu kennzeichnen sei.
Es geht um Verdrängungsrisiken, also den Anbau von Feldfrüchten für
Biokraftstoffe auf Flächen, die zuvor für Nahrungsmittelanbau genutzt wurden. Dieser wiederum weicht dann auf Flächen wie
Wälder oder Moore aus, die
Kohlendioxid speichern. Unterm Strich wird durch die Ausweitung klimaschädliches
CO2 freigesetzt, obwohl Biokraftstoffe doch zum
Klimaschutz beitragen sollen.
Dem will die Kommission mit den neuen Regeln einen Riegel vorschieben. Die EU-Staaten dürfen solchen Biosprit mit indirekten Klimarisiken - der Fachbegriff ist indirekte Landnutzungsänderung oder
ILUC - zwar weiter nutzen oder importieren, aber nicht mehr voll auf ihre Erneuerbaren-Ziele anrechnen. Der Anteil soll über die Zeit abnehmen.