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21.06.2015 | 19:40 | Agro-Gentechnik 

Bundesweites Genpflanzen-Anbauverbot - Segen oder Fluch?

Stuttgart - Im Streit um ein Anbauverbot für gentechnisch veränderte Pflanzen haben Agrarminister aus sechs Ländern den Druck auf den Bund erhöht.

Gentechnik auf dem Acker?
Genmanipulierte Pflanzen auf deutschen Äckern? Sechs Bundesländer haben sich zusammengetan und nehmen den Bund in die Pflicht, dies zu verhindern. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt warnt hingegen vor Verzögerungen. (c) Remar - fotolia.com
Die Länderressortchefs - alle von den Grünen - legten am Samstag ein Gutachten vor, nach dem eine bundesweite Umsetzung eine größere Rechtssicherheit als unterschiedliche Regelungen in jedem Bundesland bedeute.

Dem widerspricht Bundesagrarminister Christian Schmidt (CSU). Er hält Anbauverbote auf Länderebene für den rechtssichersten Weg. Sein Sprecher sagte am Sonntag, die Äußerungen der Landesminister seien irreführend und verkennten die rechtlichen Rahmenbedingungen des europäischen Rechts.

Die Landwirtschaftsminister aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein hatten die Expertise in Auftrag gegeben. Derzufolge spricht für eine bundesweite Regelung zum Beispiel der Schutz konventioneller und ökologischer Landwirtschaft vor Verunreinigungen durch Genpflanzen, etwa bei Honig oder Saatgut.

Baden-Württembergs Agrarminister Alexander Bonde sagte in Stuttgart, Verbraucher wollten keine Gentechnik auf dem Acker und dem Teller. «Ich erwarte daher von der Bundesregierung eine klare Kante gegen Agro-Gentechnik und ein einheitliches und rigoroses Anbauverbot für Genpflanzen auf Bundesebene.» Auch Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) ist für eine bundesweite Regelung.

Bundesagrarminister Schmidt will eine entsprechende EU-Richtlinie bis Herbst in nationales Recht umsetzen. Ein erweiterter Gesetzentwurf sieht einen Anbauausschuss aus Experten und Vertretern von Bund und Ländern vor. Sie sollen für jede Pflanze im Einzelfall gemeinsam entscheiden, welche zwingenden Gründe für ein Verbot sprechen, und eine nationale oder regionale Umsetzung empfehlen. Schmidts Sprecher machte deutlich: «Die Entscheidung über konkrete Verbote kann nicht im Gesetz selbst getroffen werden. Dies muss nach der EU-Richtlinie bezogen auf jeden einzelnen Zulassungsantrag geschehen.»

Der Vorstoß der Grünen mache den Eindruck, sie wollten sich und die Länder aus der Verantwortung ziehen. «Indem sie den Bundesländern die Möglichkeit entziehen wollen, ebenfalls Verbote aussprechen zu können, verringern sie die Möglichkeiten für ein zügiges und wirksames Anbauverbot von Gentechnik in Deutschland», warnte der Sprecher. Die Folge sei nicht mehr sondern weniger Rechtssicherheit. (dpa)
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