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03.12.2023 | 14:20 | Agrarförderung 

Bayern und Niedersachsen überweisen Direktzahlungen zum Jahresende

München / Hannover - Landwirte in Bayern sowie Niedersachsen, Hamburg und Bremen erhalten ihre flächenbezogenen Direktzahlungen für 2023 noch in diesem Jahr.

Direktzahlungen
Die Agrarressorts in München und Hannover planen die Auszahlungen nach Weihnachten. Die neue GAP macht weitgehende Anpassungen in den IT-Anwendungen notwendig. (c) proplanta
„Es ist geplant, dass über 90% und damit ein Großteil der Direktzahlungen für das Antragsjahr 2023 am 29. Dezember 2023 an die bayerischen Landwirtinnen und Landwirte überwiesen wird“, teilte das Münchener Landwirtschaftsministerium auf Anfrage von AGRA-EUROPE mit.

Verwiesen wurde darauf, dass sich Ressortchefin Michaela Kaniber im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) für einen Auszahlungszeitpunkt noch vor Weihnachten eingesetzt habe. Nach Aussage des Bundeslandwirtschaftsministeriums sei eine frühere Auszahlung der Direktzahlungen aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich, da die für das Vorziehen der Zahlungen notwendigen Zinsen nicht vom Haushalt des Bundeslandwirtschaftsministeriums abgedeckt seien.

Das Münchener Landwirtschaftsministerium betonte ferner, dass die Abrechnung der Flächenzahlungen besonders im ersten Jahr dieser neuen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) „sehr hohe Anforderungen“ an die Verwaltung stelle. Der Bund sei aber nicht bereit gewesen, die Zinszahlungen für eine frühere Auszahlung der Direktzahlungen zu übernehmen. „Genau das hatte aber Bayern vom Bund gefordert, um auch dieses Jahr - wie bisher immer - die Direktzahlungen noch vor Weihnachten auszahlen zu können“, so das Agrarressort.

Weitgehende IT-Anpassungen nötig

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium erklärte auf Anfrage, dass es eine Auszahlung Ende Dezember 2023 plane und aktuell davon ausgehe, dass dieser Termin gehalten werden könne. Das Haus von Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte verwies ebenfalls auf die vielen Änderungen, die die Einführung der neuen GAP mit sich gebracht habe.

Diese geänderten rechtlichen Regelungen erforderten eine weitreichende Anpassung technischer Prozesse. Die beteiligten Behörden - insbesondere das Servicezentrum Landentwicklung und Agrarförderung sowie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen - arbeiteten seit Monaten mit Hochdruck daran, die notwendigen IT-Anwendungen zu erstellen sowie die Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen zum Abschluss zu bringen, um das Auszahlungsziel zu erreichen.
AgE
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