„Kontrollieren Sie Ihre Bestände an fünf Stellen und jeweils fünf Halmen. Dabei immer das ganze Blatt betrachten.“
Der Bekämpfungsrichtwert liegt bei 20% geschädigte Blattfläche auf den obersten drei Blättern oder ein Ei bzw. eine Larve je Halm. Wird der Bekämpfungsrichtwert überschritten, kann eine Insektizidgabe sinnvoll sein. Geeignete Mittel sind auf den Seiten 44-45 im Heft „
Integrierter Pflanzenschutz 2023, Ackerbau und Grünland“ zu finden.
Achtung: Bei jeder Insektizidanwendung werden auch Gegenspieler (Nützlinge) mit abgetötet.
Integrierter Pflanzenschutz auf Ackerflächen in Schutzgebieten (IPS plus):Bitte beachten Sie folgende Vorgaben die in Schutzgebieten (z.B.: Vogelschutzgebiet) eingehalten und dokumentiert werden müssen
- Wahl nützlingsschonender Pflanzenschutzmittel
- Randdüsen verwenden
- Spritzfenster anlegen
(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 27.06.2023)