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02.10.2023 | 09:12 | Biogasanlagen 

Kein einziges Gebot bei jüngster Biogas-Ausschreibung

Bonn - Nachdem bei der Ausschreibungsrunde zum 1. April 2023 die eingereichte Gebotsmenge für Biomasseanlagen das von der Bundesnetzagentur ausgeschriebene Volumen noch deutlich übertroffen hatte, kam jetzt der Absturz.

Biogas-Ausschreibung
Das Ausschreibungsvolumen belief sich allerdings nur auf 8 MW - Beim Gebotstermin im Frühjahr hatte es eine deutliche Überzeichnung gegeben. (c) proplanta
Wie die Behörde am Donnerstag (28.9.) in Bonn mitteilte, wurde bei der Ausschreibung zum Gebotstermin 1. September kein einziges Gebot für Biomasseanlagen eingereicht. Das Ausschreibungsvolumen belief sich allerdings nur auf 8 MW.

„Leider hat uns das Ergebnis dieser Biomethan-Ausschreibung nur wenig überrascht“, kommentierte die Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie (HBB), Sandra Rostek, die Gebotsrunde. Die Ausschreibungen zeigten, dass die übermäßige Ausrichtung der Biomasse-Vergütung auf Spitzenlastkraftwerke ohne Wärmeauskopplung nicht nur energiewirtschaftlich unnötig und klimapolitisch kontraproduktiv sei, sondern vom Markt einfach nicht angenommen werde.

Die Systematik der Vergütung für Biomasse gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verfehle damit schlicht ihr Ziel und sollte wieder auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungs-(KWK)-Anlagen ausgerichtet werden, sowohl im Biomethan- wie auch im regulären Biomasse-Segment, forderte Rostek. Noch schärfer fiel die Kritik des Verbandes Biogasrat+ aus: „Das Ergebnis der aktuellen zweiten EEG-Biomethanausschreibung in diesem Jahr offenbart einmal mehr die ganze politische Ignoranz der aktuellen Bundesregierung bei der Schaffung von förderlichen Rahmenbedingungen für die Bioenergieerzeugung und deren Nutzung in Deutschland“, so Biogasrat+-Geschäftsführerin Janet Hochi.

LNG-Import statt heimische Wertschöpfung

Hochi wies darauf hin, dass wie bereits in der ersten Ausschreibung für hochflexible Biomethananlagen am 1. April dieses Jahres auch in der aktuellen EEG-Ausschreibungsrunde keine Gebote für die Realisierung neuer Projekte für die erneuerbare Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomethan eingereicht worden seien. Ursächlich seien die unzulänglichen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Investitionen in neue hochflexible Biomethan-Blockheizkraftwerke-(BHKW)-Projekte verhinderten.

Stattdessen fördere die Bundesregierung den Import von klimaschädlichem fossilem „Liquefied Natural Gas“ (LNG), fördere damit Energieabhängigkeiten, zerstöre heimische Wertschöpfung in der erneuerbaren Energieerzeugungsbranche und schade dem Klimaschutz, beklagte Hochi. Bei der Ausschreibung im Frühjahr waren 495 Gebote für insgesamt 532 MW abgegeben worden; ausgeschrieben waren damals 300 MW. Insgesamt erhielten seinerzeit 271 Gebote mit 302 MW einen Zuschlag, wobei der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert bei 18,92 ct/kWh lag. Die Gebote und Zuschläge betrafen Biogasanlagen ausschließlich zur Stromgewinnung

Nur Solaranlagen und Speicher

Nach Angaben der Bundesnetzagentur war die Innovationsausschreibung zum 1. September hingegen stark überzeichnet. „Nach zwei schwachen Runden haben die Innovationsausschreibungen wieder Fahrt aufgenommen. Die nahezu doppelte Überzeichnung zeigt, welche Dynamik die Erneuerbaren haben können“, erklärte Klaus Müller, Präsident der Bonner Behörde. An den Innovationsausschreibungen können nur Gebote für Kombinationen von Windenergie- oder Solaranlagen mit Anlagen gesicherter Erzeugung abgegeben werden. Bei einer Ausschreibungsmenge von 400 MW wurden 53 Gebote für insgesamt 779 MW eingereicht. Sämtliche Gebote entfielen der Agentur zufolge auf Kombinationen von Solaranlagen und Speichern.

Gros der Zuschläge für Standorte in Bayern

Im Ergebnis erhielten 32 Gebote mit 408 MW einen Zuschlag. Die betreffenden Gebotswerte reichten von 7,76 Cent/kWh bis 8,78 Cent/kWh. Der mengengewichtete Zuschlagswert betrug im Mittel 8,33 Cent/kWh. Damit lagen sowohl dieser Wert als auch der jeweilige Höchstwert um 1,8 Cent/kWh über denen des Gebotstermins 1. Juli 2023 für solare Freiflächenanlagen. Bei den angegebenen Flächenkategorien gingen 21 Zuschläge mit 175 MW an Projekte, die auf 500 m-Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant sind. Zum Jahresbeginn waren die hier förderfähigen Flächen im EEG von 200 m auf 500 m erweitert worden. Regional betrachtet ging aktuell über die Hälfte der Zuschläge an Gebote für Standorte in Bayern.
AgE
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