Die Nutzung von Ackerland für den Bau von weiteren PV-Freiflächenanlagen wird landesweit auf 2% der Gesamtackerfläche begrenzt. (c) proplanta
Darauf hat Staatssekretär Michael Hauer vom Mainzer Umweltministerium am Montag (26.2.) bei der vom Kreisverband Trier-Saarburg des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau (BWV) ausgerichteten Jahreshauptversammlung hingewiesen.
Um Flächenkonkurrenzen zu entschärfen, werde landesweit die Nutzung von Ackerflächen für den Bau von weiteren Photovoltaik-(PV)-Freiflächenanlagen auf 2% begrenzt, erklärte Hauer. Bezugsgröße sei hierbei die gesamte Ackerfläche des Landes. In einzelnen Kommunen könnten demnach weniger, in anderen mehr als 2% ihrer jeweiligen Ackerfläche für PV-Freiflächenanlagen in Anspruch genommen werden, solange dies mit den Belangen der Landwirtschaft vor Ort vereinbar sei. Dies werde in den jeweiligen Bauleitplanverfahren berücksichtigt.
„Die Freiflächenverordnung haben wir in dieser Legislaturperiode bereits auf mittlerweile 400 Megawatt pro Jahr angehoben“, so der Staatssekretär. Damit nehme die Landesregierung ihre Verantwortung bei der Flächensteuerung wahr und lenkt den Ausbau verstärkt in die benachteiligten Gebiete.
Von Biogas-Bestandsanlagen zu „Biokraftwerken“
Um den Landwirten den Weg für eine Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Fläche zusammen mit der Energieproduktion mittels Agri-PV zu ebnen, fördert das Umweltministerium laut Hauer bereits ein erstes Pilotprojekt, bei dem Apfelbäume unter einer PV-Anlage wachsen. Das Ministerium sei offen dafür, weitere innovative Projekte mit einer Doppelnutzung von Strom- und landwirtschaftlicher Produktion zu unterstützen. Denkbar seien vertikal errichtete PV-Anlagen, zwischen denen Ackerbau betrieben werden könne, oder die zur Einzäunung von Viehweiden dienen könnten.
Auch in Sachen Bioenergie stehe das Umweltministerium der Landwirtschaft zur Seite, hob der Staatssekretär hervor. Im rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag sei festgelegt, die Möglichkeiten der Bioenergie zum Gelingen der Energiewende möglichst umfassend zu nutzen, indem insbesondere der Umbau von Biogas-Bestandsanlagen zu flexiblen „Biokraftwerken in netzdienlicher Betriebsweise“ durch beschleunigte Genehmigungsverfahren unterstützt werde. Hierzu seien erste Vollzugshinweise zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse für Biogasanlagen erstellt worden.