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25.03.2024 | 01:37 | Landwirtschaftliches Erbrecht 

Höfeordnung soll reformiert werden

Berlin - Auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018, wonach die traditionell für die Bemessung der Grundsteuer angewandte Einheitsbewertung verfassungswidrig ist, hat Bundesjustizminister Marco Buschmann jetzt mit Blick auf das landwirtschaftliche Erbrecht reagiert.

Hofnachfolge
Das Bundesjustizministerium reagiert mit der Novellierung der Höfeordnung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018. (c) proplanta
Sein Haus legte einen Referentenentwurf zur Änderung der Höfeordnung (HöfeO) vor. Dabei geht es darum, was die weichenden Erben vom Hofnachfolger an Abfindung erhalten.

Wie die Fachanwältin für Agrarrecht, Christiane Graß, zu dem Entwurf erläuterte, greift dieser einen Vorschlag aus dem landwirtschaftlichen Berufsstand auf, wonach zukünftig als Bemessungsgrundlage für die Abfindung der weichenden Erben das 0,6-Fache des Grundsteuerwerts zu verwenden ist.

Schätzungen zufolge solle der neue Hofwert in Form des 0,6-fachen Grundsteuerwertes zwischen 10% und 15% des Verkehrswerts ausmachen. Dabei soll sich der Faktor 0,6 laut Graß aus einem Faktor von 0,4 für den reinen landwirtschaftlichen Betrieb und einem Aufschlag von 50%, also von 0,2, für die Wohngebäude zusammensetzen. Des Weiteren sollen Hofschulden den Hofwert künftig um bis zu 80% reduzieren können.
AgE
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