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05.02.2024 | 06:01 | Transparenz 

Herkunftskennzeichnung für Fleisch in Kraft getreten

Berlin - Am 1. Februar ist die erweiterte Herkunftskennzeichnung für Fleisch in Kraft getreten.

Fleisch-Kennzeichnung
Ab Anfang Februar muss die nationale Herkunft von unverpacktem Fleisch an den Verkaufsstellen angegeben werden. (c) proplanta
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium mitteilte, muss nun an Verkaufsstellen verpflichtend angegeben werden, woher nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch stammt. Bislang galt diese Regelung nur für unverpacktes Rindfleisch sowie bei verpackter Ware.

„Wer im Supermarkt, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt einkauft, erkennt jetzt auf einen Blick, ob das Fleisch aus Deutschland oder dem Ausland stammt“, erläuterte Ressortchef Cem Özdemir. Die Kunden könnten sich damit bewusst für heimische Produkte entscheiden und so die deutsche Landwirtschaft unterstützten.

Druck in Brüssel machen



„Made in Germany steht nicht nur für Qualität, sondern auch für höhere Tierschutz- und Umweltstandards im Vergleich zu vielen anderen Ländern“, hob Özdemir hervor. Um dies sichtbar zu machen, habe die Landwirtschaft seit vielen Jahren eine solche Herkunftskennzeichnung gefordert, die nun national in Rekordzeit umgesetzt worden sei.

„Die Kennzeichnung hilft den Landwirtinnen und Landwirten - gerade mit kleinen und mittleren Höfen - besser am Markt bestehen zu können“, betonte der Landwirtschaftsminister. Die Aufgabe der Bundesregierung sei es, den richtigen Rahmen für eine zukunftsfeste Tierhaltung zu setzen. „Ich mache jetzt weiter in Brüssel Druck, damit auch auf EU-Ebene eine Herkunftskennzeichnung kommt - und bestenfalls auch auf weitere Produkte“, kündigte der Ressortchef an.

EU-Kommission soll liefern



Laut Bundeslandwirtschaftsministerium wollen und sollen die Verbraucher wissen, wo ihre Lebensmittel herkommen. Das zeigt unter anderem auch der Ernährungsreport, weshalb sich das Agrarressort für verpflichtende Herkunftsangaben auch bei anderen Lebensmitteln einsetzt.

Die Frage der Ausweitung der Herkunftskennzeichnung im Lebensmittelkennzeichnungsrecht ist Teil der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission. Diese prüft derzeit, verpflichtende Herkunftsangaben auf weitere Lebensmittel auszuweiten, was Deutschland grundsätzlich unterstützt.

Weil die Brüsseler Kommission jedoch bisher keinen Legislativvorschlag vorgelegt hat, nimmt das Bundeslandwirtschaftsministerium nach eigenen Angaben derzeit zunächst die Ausweitung der Herkunftskennzeichnung bei Fleisch in der Außer-Haus-Verpflegung in den Blick.
AgE
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