GAP-Zustimmung: Ändert ein Rechtsgutachten alles? (c) proplanta
Nun beklagen die Kritiker der von der Kommission im März vorgeschlagenen GAP-Anpassungen, dass viele zuvor mühsam erkämpften Errungenschaften im Schnellverfahren wieder abgewickelt werden sollen. Die Mehrheit der Umweltsprecher im EU-Parlament fordert nun ein Rechtsgutachten zu den Kommissionsplänen. Dies soll spätestens am Mittwoch (17.4.) vorliegen.
Laut Kommission stehen wesentliche Teile einzelner Konditionalitätsregeln zur Bodenbedeckung, zur Fruchtfolge oder zur Stilllegung zur Disposition. Auch sollen Kleinlandwirte mit einer Flächenausstattung unter 10 Hektar von Kontrollen und Sanktionen befreit werden. Gerade über den letzten Punkt wurde im Vorfeld der Ende 2021 endgültig beschlossenen GAP-Gesetze lange gerungen.
Und nun? Jetzt wird es wahrscheinlich trotzdem ganz schnell gehen. Sowohl der Rat als auch das Europaparlament haben die Änderungsvorschläge zwar noch nicht endgültig abgesegnet. Beide haben allerdings den Weg für Eilverfahren freigemacht. Im Rat erfolgte dies sogar einstimmig, trotz der Kritik aus Deutschland. Dies bedeutet, dass die Entwürfe der Kommission zur Abänderung der GAP-Strategieplanverordnung sowie der horizontalen Verordnung ohne Änderungsanträge abgestimmt werden können. Anders wäre eine Annahme des Gesetzes vor den Europawahlen Anfang Juni auch gar nicht mehr möglich.
Zweifel an Rechtmäßigkeit
Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens gibt es allerdings im EU-Umweltausschuss. Die Mehrheit der Umweltsprecher hat den Juristischen Dienst des Europaparlaments in einem Brief aufgefordert, ein Gutachten über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens zu erstellen. Der Ausschussvorsitzende Pascal Canfin - als Gegenspieler des Vorsitzenden im Landwirtschaftsausschuss Norbert Lins bekannt - fordert darin zu prüfen, ob die Änderungsvorschläge die EU-Klimaschutz- und Biodiversitätsziele torpedieren.
Unklar ist laut dem liberalen Canfin auch, inwieweit die geplante Streichung der Sanktionierung von Betrieben mit einer Fläche von weniger als 10 Hektar in Einklang mit potentiellen Verstößen im Tierschutzrecht gebracht werden kann. Ferner beklagt der Franzose, dass die Kommission keine Folgenabschätzung für die geplanten Änderungen erstellt habe.
Ein „Sturm im Wasserglas“?
Es stellt sich allerdings die Frage, ob sich selbst bei einem im Sinne der Kommission negativen Gutachten an der Mehrheit im Parlament noch etwas ändern wird. Erst am Donnerstag (11.4.) hatte sich eine große Mehrheit im Brüsseler Plenum für ein Eilverfahren ausgesprochen. Bei der Abstimmung hatten 432 Abgeordnete für das Eilverfahren votiert, 155 stimmten dagegen. 13 EU-Politiker wollten sich nicht positionieren. Das Parlament wird endgültig in der letzten Aprilwoche über die GAP-Änderungen befinden. Viel mehr als „einen Sturm im Wasserglas“ erwartet zumindest ein Agrarpolitiker aus der EVP nicht.