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22.04.2024 | 03:16 | Energiewende 

Wind- und Freiflächen-Solaranlagen: Niedersachsen führt Abgabe ein

Hannover - Menschen in niedersächsischen Kommunen profitieren künftig von jedem neuen Windkraftrad und jeder Freiflächensolaranlage.

Erneuerbare Energien
Betreiber müssen künftig die Gemeinden und Menschen im direkten Umfeld an jeder neuen Anlage finanziell beteiligen. (c) proplanta
Der Landtag in Hannover hat am Mittwoch (17.4.) das Niedersächsische Windgesetz verabschiedet, mit dem erstmals Abgaben für Anlagenbetreiber eingeführt werden. So werden die Betreiber verpflichtet, für jede neue Windkraft- oder jede Freiflächen-Photovoltaik-(PV)-Anlage, eine „Akzeptanzabgabe“ von 0,2 Cent pro Kilowattstunde an die jeweilige Gemeinde zu zahlen. Damit fallen laut Angaben des niedersächsischen Umweltressorts rund 30.000 Euro im Jahr für jedes neue Windrad an.

Zusätzlich zur Abgabe an die Gemeinden müssen die Betreiber mit im Schnitt weiteren 0,1 Cent pro Kilowattstunde die Menschen im Umfeld von 2,5 Kilometern der Anlage profitieren lassen. „Diese direkte Beteiligung der Menschen vor Ort ist neu und bundesweit einzigartig“, betonte Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer. So kommen laut seinem Ressort pro Windkraftanlage noch 15.000 Euro für die Menschen vor Ort dazu.

Die Kommunen können die Einnahmen aus der „Akzeptanzabgabe“ frei verwenden und müssen die Bevölkerung einmal im Jahr darüber informieren, wofür sie das Geld verwendet haben. „Es soll und muss immer der Steigerung der Akzeptanz der erneuerbaren Energien dienen“, stellte der Grünen-Politiker klar. Die Betreiber können sich die Abgaben für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden, vom Netzbetreiber erstatten lassen. Zudem hat das Bundesland mit dem Gesetz die Standorte für die Windenergie auf mindestens 2,2% der Landesfläche verdoppelt.
AgE
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Kommentare 
Till Eugenspiegel schrieb am 23.04.2024 09:47 Uhrzustimmen(1) widersprechen(0)
Bananenrepublik war GESTERN

" Deutschlands wichtigste Cum-Ex-Ermittlerin verlässt nach Informationen von WDR-Investigativ die Justiz.
Anne Brorhilker hat danach am Montagvormittag bei der Generalstaatsanwaltschaft eine
"Bitte um Entlassung aus dem Beamtenverhältnis"
eingereicht.
Die 50-jährige Oberstaatsanwältin leitet die eigens für den größten deutschen Steuerskandal eingerichtete Hauptabteilung, die derzeit gegen mehr als 1.700 Beschuldigte ermittelt.
Geschätzte zwölf Milliarden Euro sollen die Cum-Ex-Geschäfte die Steuerzahler gekostet haben.
Banker, Berater und Aktienhändler ließen sich Steuern erstatten, die nie jemand gezahlt hatte - ein Griff in die Staatskasse.
...
Außerdem könnten sich Beschuldigte oft aus Verfahren schlicht herauskaufen, wenn etwa Verfahren gegen Geldbuße eingestellt würden. "Dann haben wir den Befund:
Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen."
Sie als einzelne Staatsanwältin könne daran wenig ändern.

QUELLE 22.04.2024
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/cum-ex-aufarbeitung-100.html
W.Seeger schrieb am 22.04.2024 17:02 Uhrzustimmen(3) widersprechen(0)
jetzt haben wir Verhältnisse wie in Italien. Offiziell Mafia.
wenn eine Genehmigung willst musst dafür bezahlen.
Einkommen wird über die Einkommenssteuer und Gewerbesteuer schon genug besteuert.
der Sozialismus lässt grüßen.
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