Verliert das Land NRW einen Kartellstreit mit Sägewerken, könnte dies viele Millionen Euro Schadenersatz kosten. Weil das Land damals viel Holz von Waldbesitzern und Kommunen mitvermarktet hat, sollen diese sich gegebenenfalls beteiligen. Der Waldbauernverband ist empört. (c) proplanta
Die
Waldbesitzer hätten über Jahrzehnte die landesgesetzlich vorgegebenen Vermarktungsmöglichkeiten des Holzverkaufs genutzt, teilte der Verband am Donnerstag in Düsseldorf mit. Dieser Vertriebsweg sei von der Landesforstverwaltung empfohlen worden.
Stets sei versichert worden, dass diese gemeinsame Holzvermarktung rechtskonform sei. «Mögliche Schadenersatzforderungen der klagenden Sägewerke hat daher allein das Land Nordrhein-Westfalen zu tragen», sagte der Verbandsvorsitzende Philipp Freiherr Heereman laut der Mitteilung. Die sogenannte Streitverkündung sei ein «Schlag ins Gesicht» gegen die Waldbesitzer und die ehrenamtlich geführten Zusammenschlüsse, die stets auf die Empfehlungen der staatlichen
Förster vertraut hätten. Der Verband forderte die Rücknahme der Entscheidung.
Aus Protest gegen die Entscheidung habe Heereman mit sofortiger Wirkung den Vorsitz beim obersten Forstausschuss NRW niedergelegt, hieß es weiter. In diesem Gremium sind mehrere Wald-Interessengruppen vertreten. Es berät die Landesforstverwaltung bei allen wichtigen Entscheidungen. Das
Landwirtschaftsministerium teilte mit, dass es den Rücktritt bedauere. Der Waldbauernverband und sein Vorsitzender seien weiterhin ein wichtiger und geschätzter Partner bei der gemeinsamen Bewältigung der Wiederbewaldung, betonte eine Sprecherin.
In dem Kartellstreit geht es um eine bis Ende 2019 praktizierte, gemeinsame Holzvermarktung. Dabei hat das Land nicht nur eigenes, sondern auch Holz von Kommunen und Privatbesitzern verkauft. Wegen dabei angeblich überhöhter Holzpreise reichten die Sägewerke im April 2020 eine kartellrechtliche Schadenersatzklage beim Landgericht Dortmund ein (Az. 8 O 7/2020). Darin machen sie laut Ministerium einen Schaden in Höhe von rund 187 Millionen Euro geltend. Das Land hält dies für unbegründet. Ähnliche Klagen wurden auch in anderen Bundesländern erhoben. Es wird mit jahrelangen Verfahren durch alle Instanzen gerechnet.
Am Dienstag hatte das Landwirtschaftsministerium bekannt gegeben, dass es in dem Verfahren eine sogenannte Streitverkündung veranlasst hat. Damit werden bislang unbeteiligte Dritte in den Prozess einbezogen und können im Fall einer Niederlage in Regress genommen werden.
Das Ministerium hatte die Streitverkündung als «übliche prozessuale Vorsichtsmaßnahme» bezeichnet, zu der man aufgrund der Landeshaushaltsordnung verpflichtet sei. Insgesamt hätten sich rund 17.000 Waldbesitzer an der Vermarktung beteiligt. Um den Umfang zu reduzieren, habe man sich bei der Streitverkündung auf rund 800 größere
Betriebe beschränkt. Unter den 800 seien auch 67 Kommunen.