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21.04.2021 | 13:33 | Agrarwirtschaft 

Kartellamt genehmigt Zusammenarbeit zweier Raiffeisen-Zentralen

Kassel/Bonn - Das Bundeskartellamt hat die engere Zusammenarbeit zwischen den Raiffeisen-Warenzentralen Rhein-Main (RWZ) und Kassel (RW Kassel) genehmigt.

Raiffeisen-Warenzentralen
Raiffeisen-Warenzentralen Rhein-Main (RWZ) und Kassel (RW Kassel) dürfen zusammenarbeiten. (c) proplanta
Zuvor hatten die Partner weitergehende Kooperationspläne wegen wettbewerbsrechtlicher Bedenken der Behörde ändern müssen. «Die Unternehmen haben schließlich ihr Vorhaben angepasst und so unsere wettbewerblichen Bedenken ausräumen können», sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt.

Laut der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung übernehmen die Nordhessen von der RWZ 19 Landhandels-Standorte einschließlich der Mitarbeiter in Hessen nördlich des Mains sowie in Thüringen und Sachsen. Im Gegenzug wird die RW Kassel künftig wichtige Agrar-Betriebsmittel wie Saatgut, Dünger und Pflanzenschutzmittel über die größere RWZ beziehen. Auch sollen die Ernten künftig gemeinsam vermarktet werden, wie aus einer Mitteilung der Unternehmen hervorgeht.

Während nach Einschätzung der Kartellbehörde durch die Kooperation für die Landwirte in Thüringen keine Nachteile entstehen, mussten in Osthessen die beiden Zentralen entflochten werden. So hat die RWZ ihre Anteile an der Raiffeisen Vogelsberg verkauft. Am Hanauer Hafen müssen künftig beide Betreiber einen Umschlagplatz für Getreide unterhalten, damit die Landwirte bei der Anlieferung eine Wahlmöglichkeit haben. Die Zusammenarbeit soll am 1. Juni beginnen.
dpa
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