Der
EuGH wies am Donnerstag Einsprüche des Konzerns gegen ein Urteil erster Instanz zum Verbot bestimmter sogenannter Neonikotinoide zurück. (Rechtssache C-499/18 P)
Es geht um die beiden von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel
Clothianidin und Imidacloprid. Die
EU-Kommission hatte den Verkauf 2013 beschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid - Thiamethoxam des Herstellers Syngenta. Das EU-Gericht bestätigte dies im Mai 2018.
Bayer ging in die nächste Instanz, Syngenta nicht.
Der EuGH wies die Rechtsmittel zurück beziehungsweise nannte sie unbegründet. Die höchsten EU-Richter wiesen unter anderem darauf hin, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt wurden, ohne dass das Unternehmen dagegen geklagt habe.
Der Bund für Umwelt- und
Naturschutz begrüßte das Luxemburger Urteil als Sieg der Vernunft. «Neonikotinoide gefährden
Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben», erklärte der Umweltverband. «Der Schutz der
Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen.» Auch
Greenpeace begrüßte das EuGH-Urteil.