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06.09.2013 | 18:17 | Bundesverwaltungsgericht entscheidet 

Umweltverbände erhalten besseres Klagerecht

Leipzig - Naturschutzverbände können künftig bei Verstößen gegen EU-Umweltrecht in viel größerem Ausmaß als bisher vor Gericht ziehen.

Umweltschutz
(c) proplanta
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stärkte am Donnerstag die Möglichkeiten für sogenannte Verbandsklagen. Wo bisher nur einzelne, tatsächlich betroffene Bürger sich gegen verpestete Luft und zu viel Lärm vor Gericht wehren konnten, dürfen sie jetzt auf die Macht und Unterstützung der Verbände hoffen.

«Lärmschutz, Luftreinhaltung, Naturschutz - wir können jetzt wirklich als Anwalt der Natur auftreten», sagte der Vorsitzende der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, nach der Urteilsverkündung. Eine Klagelawine werde sein Verband gleichwohl nicht lostreten.

Die Bundesverwaltungsrichter folgten mit ihrer Entscheidung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der ein weitgehendes Klagerecht der Verbände schon 2011 bejaht hatte. Das deutsche Recht könne und müsse entsprechend ausgelegt werden, entschieden die Leipziger Richter (Az.: BVerwG 7 C 21.12 - Urteil vom 5. September 2013).

Hintergrund war ein Streit um den Luftreinhalteplan der Stadt Darmstadt. Die Deutsche Umwelthilfe hielt ihn für unzulänglich und zog vor Gericht. Die Frage war jedoch, ob sie als Verband überhaupt klageberechtigt war.

«Das ist ein bahnbrechendes Urteil», sagte DUH-Anwalt Remo Klinger. «Die Umweltverbände können jetzt jeden Verstoß gegen europäisches Umweltrecht einklagen.» Bislang waren Verbandsklagen lediglich möglich bei Anlageplanungen, für die es eine Umweltverträglichkeitsprüfung gibt - also zum Beispiel Autobahnen oder Flughafenerweiterungen.

In die vielen Streitereien um Lärmschutz, Klimaziele oder Luftreinhaltung konnten sich die Verbände dagegen juristisch nicht einschalten, weil nach deutscher Rechtstradition dort nur einzelne tatsächlich Betroffene klagen konnten. Der EuGH allerdings hatte schon 2011 in einer Entscheidung zur Jagd auf slowakische Braunbären geurteilt, dass ein Naturschutzverband beteiligt werden müsse.

Eine Klageflut sei nun aber nicht zu erwarten, sagte DUH-Anwalt Klinger. «Die Verbände haben auch in der Vergangenheit schon mit Augenmaß gearbeitet.» Er rechne eher damit, dass die Behörden jetzt sorgfältiger arbeiten. «Wenn man weiß, ein Umweltverband kann klagen, schaut man doppelt hin», sagte Klinger.

Der Luftreinhalteplan für Darmstadt muss nun auch geändert werden. Die Umwelthilfe hatte moniert, dass die Grenzwerte für die Stickstoffdioxidbelastung an allen Messstellen überschritten werden und die Einrichtung einer Umweltzone verlangt. (dpa)
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