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30.04.2023 | 11:16 | Aviäre Influenza 

Geflügelpest: Schweiz und Österreich lockern Biosicherheitsmaßnahmen

Bonn - Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in der Schweiz hat sämtliche Maßnahmen zur Eindämmung der Vogelgrippe ab dem 1. Mai aufgehoben.

Biosicherheitsmaßnahmen Geflügelpest
Schweiz hebt ab Anfang Mai alle Maßnahmen gegen die Vogelgrippe auf - Keine Nachweise bei Wildvögeln mehr - In Österreich wurde die landesweite Stallpflicht beendet. (c) proplanta
Damit wird dem Amt zufolge auf den Umstand reagiert, dass in den letzten Wochen schweizweit keine Krankheitsfälle bei Wildvögeln mehr aufgetreten sind. Neue Vogelgrippe-Fälle seien aber weiterhin möglich, weshalb alle Geflügelhalter vermehrte Krankheits- oder Todesfälle ihrer Tiere weiter melden müssen.

Das BLV hatte in Absprache mit den kantonalen Behörden im November 2022 Schutzmaßnahmen angeordnet und diese in mehreren Schritten bis zum 30. April 2023 verlängert. Diese hatten vor allem zum Ziel, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln zu unterbinden. Damit habe eine Ausbreitung der Krankheit in Geflügelhaltungen weitgehend verhindert werden können, so dass diese nun enden, so das Bundesamt. Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung durch Zugvögel in die Schweiz sinke, da diese die Sommerquartiere größtenteils erreicht hätten.

Das BLV beobachtet die Seuchensituation nach eigenen Angaben jedoch aufmerksam weiter. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass Hausgeflügel auch im nächsten Winterhalbjahr wieder vor Wildvögeln geschützt werden müsse. Momentan steht in der Schweiz kein zugelassener Impfstoff gegen die Vogelgrippe zur Verfügung. Die Impfung ist ausschließlich im Rahmen eines Forschungsprojekts in zwei Zoos erlaubt.

Aufstallgebot in Österreich beendet

In Österreich darf bereits seit Samstag (22.4.) das Geflügel wieder im Freien gehalten werden. Aufgrund der sich entspannenden Situation könne bundesweit eine Lockerung der Stallpflicht verordnet werden, teilte die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) mit. Das Aufstallgebot galt seit Anfang Januar, als für ganz Österreich das Geflügelpestrisiko als „stark erhöht“ eingestuft worden war. Nun wurde die Gefahrenstufe auf „erhöhtes Risiko“ zurückgesetzt. In den ersten beiden Aprilwochen gab es laut AGES jeweils nur noch zwei Funde von infizierten Wildvögeln. Die letzten Nachweise der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) in einem Geflügelbetrieb beziehungsweise einer Hobbyhaltung gab es Anfang Februar.

Keine Entwarnung

Entwarnung will die AGES aber nicht geben. Da weiter ein gewisses Infektionsrisiko bestehe, müssten landesweit alle Geflügelhalter Biosicherheitsmaßnahmen beachten. Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden; Enten und Gänse müssen getrennt von anderem Geflügel gehalten werden.

Die Tränkung der Tiere darf der Agentur zufolge nicht mit Wasser aus Sammelbecken für Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben. Bei Gesundheitsproblemen oder einem Leistungsabfall sind die zuständigen Behörden zu informieren und tot aufgefundene Wasser- und Greifvögel zu melden. Das Ende der Stallpflicht wird vor allem von den großen Betrieben mit Freilandhaltung begrüßt. Denn eine längere Stallpflicht hätte bedeutet, dass nach 16 Wochen ohne Auslauf die Eier nicht mehr als Freilandeier hätten vermarktet werden dürfen.

Übertragungsrisiko in Deutschland hoch

In Deutschland gab es zuletzt ein starkes Geflügelpestgeschehen im Landkreis Neu-Ulm, wo das Virus bei mehr als 1.000 verendeten Möwen nachgewiesen wurde. Das dortige Landratsamt hat eine Stallpflicht bis zum 21. Mai angeordnet. Auch im benachbarten Alb-Donau-Kreis sowie im Bodenseekreis muss das Geflügel im Stall bleiben. Dies gilt auch für weitere Kreise im Bundesgebiet. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hatte Mitte April das Risiko von HPAI-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in Zoos durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als „hoch“ eingestuft. Eine Gefahr bestehe insbesondere deshalb, weil sich Möwen und Küstenvögel auf der Suche nach Brutplätzen von den Küsten weg landeinwärts bewegten.

AfD fordert Entnahme von Wildgänsen

Um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu verhindern, hat die AfD-Bundestagsfraktion in einem Antrag die Bundesregierung aufgefordert, die Impfstoffentwicklung gegen die Vogelgrippe deutlicher zu unterstützen. Dazu solle die Impfstoffentwicklung beim FLI forciert werden, damit „keine Tarnkappenentwicklung für die Viren“ geschaffen werde.

Solange keine geeigneten Markerimpfstoffe zur Verfügung stünden, sollte die Zulassung von globalen Impfstoffen in der EU ermöglicht werden. Die AFD-Fraktion spricht sich zudem dafür aus, die die Entschädigung für Zuchttiere bei Keulungen von Gänsen im Tierseuchenfall von rund 50 Euro/Tier auf 110 Euro/Tier anzuheben. Zudem sollte die Zahl von Wildgänsen als Krankheitsvektoren durch gezielte Entnahmen - wie in anderen europäischen Nachbarländern bereits umgesetzt - deutlich verringert werden.
AgE
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