Vorsprung durch Wissen
Das Informationszentrum für die Landwirtschaft
26.04.2023 | 11:05 | Stallpflicht 

Geflügelpest-Fälle: Strikte Stallregeln im Kreis Neu-Ulm

Neu-Ulm - Weil im Landkreis Neu-Ulm mehr als 1.200 tote Wildvögel gefunden wurden, müssen Tierhalter im Risikogebiet ihre Hühner, Enten und Gänse nun in geschlossenen Ställen oder vergleichbaren Einrichtungen unterbringen.

Geflügelpest-Fälle Neu-Ulm
(c) proplanta
Das Landratsamt Neu-Ulm erließ zum Schutz vor der Geflügelpest eine entsprechende Allgemeinverfügung zur sogenannten Aufstallungspflicht. Das Risikogebiet umfasst den Angaben nach mit einem Radius von jeweils fünf Kilometern die Bereiche um den Plessenteich sowie den Ludwigsfelder Baggersee.

Auch mehrere Uferstreifen an Donau, Iller und Roth sowie um größere Seen gehören dazu. Dort waren in den vergangenen Tagen Hunderte tote Vögel - vor allem Lachmöwen - gefunden worden. Sie wiesen laut Analysen des Friedrich-Löffler-Instituts den Erreger der Geflügelpest (H5N1) auf.
dpa/lby
Kommentieren
weitere Artikel

Status:
Name / Pseudonym:
Kommentar:
Bitte Sicherheitsabfrage lösen:


  Weitere Artikel zum Thema

 Energiewende in Bayern krankt an Vielzahl von Problemen

 Kühe werden mit Vogelgrippevirus infiziert

 Vogelgrippe bei Kühen: Erhitzte Milch ist sicher

 Bayern will Heizen mit Holz vorantreiben

 Schlechte Kirschenernte in Bayern

  Kommentierte Artikel

 Kein kräftiger Aufschwung in Sicht - Wirtschaftsweise für Pkw-Maut

 Schutz vor Vogelfraß durch Vergrämung?

 Globale Rekord-Weizenernte erwartet

 Immer mehr Tierarten sorgen in Thüringen für Ärger

 Größere EU-Getreideernte erwartet

 Bedarf an hofeigenen KI-Wetterfröschen wächst rasant

 Was will die CDU in ihrem neuen Programm?

 Frankreichs Staatsrat schränkt Vogeljagd weiter ein

 LED-Lampen in Straßenlaternen sparen massiv Strom ein

 Zahl der Bäckereien weiter rückläufig