Einen Fall der Blauzungenkrankheit gibt es in Bremen aktuell nicht - trotzdem gelten die gleichen Einschränkungen für Tierhalter wie in Niedersachsen. Dort wurde die Tierseuche bei einem Schaf festgestellt. (c) proplanta
Das kleinste Bundesland mit den Städten Bremen und Bremerhaven ist eingerahmt von niedersächsischem Gebiet, Bremerhaven grenzt zudem an die Nordsee. Das Ressort verwies darauf, dass es derzeit keinen Fall der Blauzungenkrankheit im Land Bremen gebe. Dies könne sich aber jederzeit ändern, sagte eine Sprecherin. Sie verwies darauf, dass die Mücken, die die Krankheit übertragen, keine Ländergrenzen kennen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung bei Wiederkäuern, die über blutsaugende Mücken weitergegeben wird. Erkrankte Tiere leiden etwa an Appetitlosigkeit und Fieber, die Krankheit kann tödlich enden. Für Menschen ist sie keine Gefahr.
Mit dem Ausbruch hatte Niedersachsen Ende Oktober den sogenannten Freiheitsstatus für die Blauzungenkrankheit verloren - mit wirtschaftlichen Folgen. Der Handel mit Tieren, die sich mit der Viruskrankheit infizieren können - also Schafe, Rinder, Ziegen und weitere Wiederkäuer - ist nur unter Auflagen möglich, wie das Landwirtschaftsministerium in Hannover mitteilte. So müssen diese Tiere beim Transport in seuchenfreie Gebiete mit wirksamen Abwehrmitteln gegen die sogenannten Gnitzen behandelt werden - blutsaugende Insekten, die bei der Weitergabe der Erkrankung eine Rolle spielen. Auch labordiagnostische Untersuchungen sind Pflicht.
Die Auflagen gelten solang, bis Niedersachsen den Seuchenfreiheitsstatus wiedererlangt hat. Dafür ist eine Impfung der empfänglichen Tiere gegen die Blauzungenkrankheit erforderlich. Aber: Derzeit verbreitet sich nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts die Blauzungenkrankheit des Serotyps 3, gegen den es keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Eine zweite Möglichkeit bestehe darin, dass in Niedersachsen in einem Zeitraum von zwei Jahren keine Blauzungenkrankheit mehr nachgewiesen wird.
Für das Land Bremen gelten nun dieselben Einschränkungen. «Momentan können empfängliche Tiere zwischen Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfahlen verbracht werden», hieß es. Für das Verbringen von Zucht, Nutz- und Schlachttieren in die seuchenfreien Zonen Deutschlands sind demnach Anforderungen zu erfüllen.