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10.05.2024 | 08:29 | Carbonsäureamide 

Pflanzenschutzwirkstoff Dimethomorph - Spätestens im Mai 2025 ist Schluss

Ludwigshafen - Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung 2024/1207 die Genehmigung für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff Dimethomorph (DMM) nicht erneuert.

Pflanzenschutzwirkstoff Dimethomorph
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(c) proplanta
Als Folge sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Zulassungen für die Fungizide, die diesen Wirkstoff enthalten, bis zum 20. November 2024 zu widerrufen. Die Abverkauf- und Aufbrauchfristen für Produktbestände, die die Mitgliedsländer selbst festlegten, endeten spätestens am 20. Mai 2025, erklärte dazu die BASF am Mittwoch (8.5.) in Ludwigshafen.

„Ob und wie sich demzufolge auch die Rückstandshöchstgehalte des nicht mehr genehmigten Wirkstoffs ändern, wird in der Regel erst nach dem Zulassungsende der Pflanzenschutzmittel festgelegt“, stellte der Landesleiter BASF Agricultural Solutions Deutschland, Dirk Hartmann, fest. Würden die Rückstandshöchstgehalte abgesenkt, habe nach seiner Beobachtung in der Vergangenheit für die Ware, die zu dem Zeitpunkt bereits verkehrsfähig gewesen sei, noch der bis dahin gültige Höchstgehalt gegolten - vorausgesetzt, die Rückstände stellten nach einer Risikobewertung kein Gesundheitsrisiko für den Verbraucher dar.

„Nach unserem jetzigen Kenntnisstand gehen wir davon aus, dass das auch im Fall von DMM so sein könnte“, sagte Hartmann. Das würde bedeuten, dass landwirtschaftliche Produkte wie zum Beispiel Wein, Bier oder Gemüsekonserven, die rechtskonform hergestellt worden seien, deren Rückstände von DMM den bis zur Absenkung geltenden Höchstgehalt nicht überschritten haben und die zu diesem Zeitpunkt verkehrsfähig waren, dies auch weiterhin bleiben würden.

Bei DMM handelt es sich laut BASF um einen Wirkstoff aus der Gruppe der Carbonsäureamide. Er sei sowohl auf der Pflanzenoberfläche als auch in der Pflanze aktiv und werde zur Bekämpfung von Falschem Mehltau in vielen Kulturen wie Wein, Hopfen und Gemüse eingesetzt.
AgE
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