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14.07.2009 | 14:48 | Gentechnik 

Anzeige wegen illegaler Freisetzung von Gen-Mais

Stuttgart - Die Landesverbände von Bioland, BUND, Demeter und NABU haben bei der Staatanwaltschaft Stuttgart eine Anzeige gegen Unbekannt wegen nicht genehmigter Freisetzung von gentechnisch veränderten Maispflanzen eingereicht.

Maiskolben
(c) proplanta
Bei ihrer Anzeige stützen sich die Verbände auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass bereits der Aufwuchs geringer Spuren illegaler Maissorten eine Straftat darstellt. Um Schäden an Mensch und Umwelt zu vermeiden, fordern die Verbände, die verunreinigten Maisbestände unverzüglich zu ernten und zu vernichten.

Auf mindestens 170 Hektar haben Landwirte in den Landkreisen Emmendingen, Ortenau, Karlsruhe und Rhein-Neckar-Kreis in diesem Frühjahr irrtümlich Mais mit Anteilen der gentechnisch veränderten Maissorten NK 603 sowie MON 810 der Firma Monsanto ausgesät. Dieses Saatgut war in der Größenordnung von 0,03 % bis 0,1 % mit einer der beiden Maissorten verunreinigt. Die Maissorte NK 603 ist nach europäischem Recht für den Anbau nicht zugelassen. Somit stellt der Aufwuchs dieser Maisbestände, die derzeit zur Blüte kommen, eine nicht genehmigte Freisetzung dar. Gleiches gilt für die Maissorte Mon810, deren Anbau seit dem 17. April 2009  in Deutschland verboten ist.

Viele Landwirte und Imker im Umkreis der betroffenen Flächen sowie die Mehrzahl der Verbraucher befürchten eine Kontamination der Ernte und eine Beeinträchtigung der Umwelt. Da sich die Pflanzen durch Pollenflug während der Maisblüte im Juli und August unbegrenzt vermehren können, sind die ökologischen Folgen nicht absehbar. Erst kürzlich hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) eingeräumt, dass der insektizid wirkende Pollen von MON 810 ein Ernst zu nehmendes Risiko für Schmetterlinge und andere Insektenarten darstellt. Außerdem besteht die Gefahr, dass sich die gentechnisch veränderten Pollen über Honigbienen weiter verbreiten oder in den Honig gelangen. Ist dieser einmal mit GVO-Maispollen kontaminiert, muss er aus dem Handel genommen und vernichtet werden.

Die Verbände hatten deshalb die baden-württembergische Genehmigungsbehörde in den vergangenen Wochen mehrmals aufgefordert, den Aufwuchs der Pflanze zu stoppen beziehungsweise den aufwachsenden Mais noch vor der Blüte zu entsorgen. Die zuständigen Landesbehörden weigern sich jedoch bislang, gegen den Aufwuchs der illegalen Konstrukte konsequent vorzugehen und die betroffenen Flächen bekannt zu geben. (bioland)
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