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19.11.2023 | 16:11 | Fortschrittliche Biokraftstoffe 

Biokraftstoff-Mindestquote um 930 Prozent übererfüllt

Berlin - Die Mineralölindustrie hat die für 2022 gesetzlich vorgeschriebene Mindestmenge an abgesetzten fortschrittlichen Biokraftstoffen nach vorläufigen Zahlen der Generalzolldirektion (GZD) um rund 930% übererfüllt.

Biokraftstoff
Die sehr umfangreiche Menge der 2022 in den Verkehr gebrachten fortschrittlichen Biokraftstoffe könnte im Rahmen des Quotensystems in Deutschland künftig zu Lasten des Einsatzes alternativer Biokraftstoffe gehen, warnt die Biokraftstoffindustrie. (c) proplanta
Außerdem übertrafen die Mineralölunternehmen mit einer THG-Gesamtminderung von 8,79% auch deutlich die Vorgaben der Treibhausgas-(THG)-Quote von 7% , wie der Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB) am Donnerstag (16.11.) in Berlin mitteilte.

Vor diesem Hintergrund forderte VDB-Geschäftsführer Elmar Baumann, die THG-Quote für Transportkraftstoffe deutlich anzuheben, um dem großen Angebot der fortschrittlichen Biokraftstoffe Rechnung zu tragen und einen Anreiz für den Einsatz von mehr erneuerbaren Kraftstoffen im Straßenverkehr zu bieten. „Anderenfalls ist der Absatz der im Markt etablierten Biokraftstoffe gefährdet“, warnte Baumann. Außerdem biete nur eine ambitionierte Höhe der THG-Quote Raum für e-Fuels und andere neue Erfüllungsoptionen.

Fehlverhalten muss Konsequenzen haben

Laut VDB können fortschrittliche Biokraftstoffe, die aus bestimmten Abfall- und Reststoffen produziert werden müssen, durch die große Übererfüllung andere Erfüllungsoptionen wie Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse oder e-Fuels zukünftig verdrängen. Die Übererfüllung kam laut VDB unter anderem zustande, weil chinesischer Biodiesel nach Deutschland importiert wurde, der mit hoher Wahrscheinlichkeit fälschlich als fortschrittlich deklariert wurde.

Dabei handle es sich vermutlich um Biodiesel aus Palmöl, der in der Bundesrepublik ausgeschlossen sei. „Die Zertifizierung fortschrittlicher Biokraftstoffe ist unzureichend, insbesondere in Ländern, die unabhängige behördliche Kontrollen nicht zulassen. EU-Kommission und Bundesregierung müssen reagieren und die gesetzlichen Vorgaben deutlich verschärfen“, forderte der VDB-Geschäftsführer. Fehlverhalten von Marktteilnehmern müsse spürbare Konsequenzen haben und schwarze Schafe seien zu bestrafen.

Mengenübertrag möglich

Die Mineralölunternehmen sind dem VDB zufolge verpflichtet, mindestens 0,2% der von ihnen in den Kraftstoffmarkt gebrachten Energie mit fortschrittlichen Biokraftstoffen abzudecken. Ihre Treibhausgaseinsparungen können doppelt auf die THG-Quote angerechnet werden, wenn mehr fortschrittliche Biokraftstoffe eingesetzt werden, als es der gesetzliche Mindestanteil vorgibt. Alternativ kann die Mineralölindustrie die über die Verpflichtung hinausgehenden Mengen auch auf die Mindestquote für fortschrittliche Biokraftstoffe im folgenden Jahr übertragen.
AgE
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