Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Mittwoch die Klagen der Umweltverbände
BUND und Nabu gegen den letzten Abschnitt der Autobahn zwischen Stadtallendorf und dem Anschluss an die A 5 abgewiesen. Da die Finanzierung des Vorhabens aber nicht geklärt ist, steht noch nicht fest, wann wirklich Autos über die Autobahn rollen. Zudem gibt es laut Verkehrsministerium noch ein derzeit ruhendes Verfahren gegen diesen Abschnitt. Das Ministerium hofft aber, sich mit einer Waldeigentümergemeinschaft gütlich zu einigen.
«Unser Interesse als Land ist, dass vor einem Weiterbau die Finanzierung vollständig gesichert ist. Aus heutiger Sicht kann man nicht sagen, wann diese Autobahn fertiggestellt ist», betonte der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne). Nach seinen Angaben hat der Bund zur Fertigstellung der Autobahn bisher nur 60 Millionen Euro zugesagt. Die Gesamtkosten der drei verbliebenen Abschnitte seien jedoch auf 569 Millionen Euro veranschlagt.
Das öffentliche Interesse an der Verwirklichung des Vorhabens überwiege das Interesse am ungeschmälerten Erhalt des Schutz-Gebietes «Herrenwald östlich Stadtallendorf», urteilten die Leipziger Richter. Sie sehen die Belange des Naturschutzes durch das Land Hessen im Planfeststellungsbeschluss ausreichend berücksichtigt (Az: BVerwG 9 A 25.12.).
BUND und Nabu bedauerten das Urteil. «Die Entscheidung ist für uns eine Enttäuschung, doch immerhin konnten wir noch Nachbesserungen zum Schutz der Natur durchsetzen», sagte der Vize-Landesgeschäftsführer des Nabu Hessen, Mark Harthun. Das Land habe zugesichert, unter anderem zwei weitere Brücken als Grünbrücken für Fledermäuse herzurichten.
BUND-Vorstandsmitglied Herrmann Maxeiner betonte: «Ob die A 49 angesichts ihrer hohen Bau- und Unterhaltungskosten und angesichts ihrer geringen wirtschaftlichen Vorteile tatsächlich gebaut werden soll, muss nun wieder die Politik entscheiden.»
SPD und FDP im hessischen Landtag sprachen sich für eine zügige Fertigstellung aus. Der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Uwe Frankenberger, sagte, Al-Wazir müsse sich nun «intensiv dafür einsetzen, dass der Bund die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt. Das Gericht hat zu Recht darauf hingewiesen, wie wichtig die Fertigstellung der A 49 für die Verkehrs-Entlastung der Region ist.» Der verkehrspolitische FDP-Sprecher Jürgen Lenders forderte «die schnellstmögliche Verwirklichung des Projektes zur Entlastung von Anwohnern und Autofahrern».
Auch die Industrie- und Handelskammer Kassel-Marburg (IHK) begrüßte das Urteil. Es müsse nun endgültig geklärt werden, wann die Straße komme und wie sie finanziert werde, betonte der Vize-Hauptgeschäftsführer der IHK, Ulrich Spengler. Alles andere gefährde aus Sicht der IHK die politische Glaubwürdigkeit.
Für die A 49 sei ein vordringlicher Bedarf festgestellt und sie sei Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Der angestrebten Entlastung der Autobahnen A 7 und A 5 und des damit verbundenen Straßennetzes komme eine hohe Bedeutung zu. Das Gericht sah zudem keine Alternativen für die geplante Trassenführung. Die A 49 soll künftig Kassel und Gießen verbinden und bis zur A 5 bei Gemünden reichen. (dpa/lhe)