So hat sich das Verwaltungsgericht Ansbach aktuell mit einem Streit zwischen den Albflor Milchwerken und der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) auseinanderzusetzen, in der es um Absatzfondsbeiträge von Juli 2002 bis November 2008 geht. Strittig ist laut Gerichtsangaben ein Betrag von mehr als 400.000 Euro.
Die Zweite Kammer des Gerichts schlug den Parteien am vergangenen Donnerstag eine gütliche Einigung vor, wonach die Molkerei 73.000 Euro von der Landesanstalt zurückerstattet bekommen soll, die von September 2006 bis November 2007 an Absatzfondsbeiträgen gezahlt wurden.
Dass dieser relativ schmale Zeitrahmen vom Gericht herausgegriffen wurde, hängt mit den von der LfL verschickten Bescheiden zusammen, die die Rechtskraft der Beiträge für diesen Zeitraum offenbar unter Vorbehalt stellten, indem ausdrücklichWidersprüche gegen die vorläufigen Bescheide für diesen Zeitraum erwähnt worden waren.
Da tatsächlich nur ein Teil dieser Bescheide mit Widerspruch überhaupt angegriffen gewesen sei, die LfL aber diesen gesamten Zeitraum mit der Formulierung „hängt der Abschluss des Verwaltungsverfahrens“ bedacht habe, spreche Einiges dafür, dass die Behörde insoweit von sich aus auf die Geltendmachung von Bestandskraft verzichtet habe, teilte das Verwaltungsgericht Ansbach mit. (AgE)
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