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21.12.2019 | 02:16 | Bundesratsinitiative 
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Vermehrte Schlachtung auf Weiden in Bayern geplant

München - Per Bundesratsinitiative will der Freistaat Bayern mehr Schlachtungen von Nutztieren auf Weiden ermöglichen.

Rinder auf der Weide schlachten
«Spiegel»: Bayern will mehr Nutztiere auf Weiden schlachten lassen. (c) proplanta
«Tiere sollen in vertrauter Umgebung tierschonend geschlachtet werden können», sagte Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) dem Nachrichtenmagazin «Spiegel» (Freitag).

Das führe zu kurzen Wegen, stärke die bäuerliche Landwirtschaft und ermögliche den Verbrauchern den Erwerb regionaler Produkte. Anfang 2020 wolle Bayern den Bund über einen Antrag in der Länderkammer auffordern, die in Deutschland geltenden Regelungen zu erweitern und die Weideschlachtung im EU-Recht zu verankern.

Befürworter der Praxis betonen, dass ein Tod vor Ort Schlachttieren den qualvollen Transport erspare und die Qualität des Fleisches verbessere. Bislang müssen Tiere laut EU-Rechtsvorgaben grundsätzlich im Schlachthof geschlachtet werden, in Deutschland auch in mobilen Schlachtanlagen.

Nur ganzjährig im Freien gehaltene Rinder dürfen nach Genehmigung des Veterinäramts draußen getötet werden. Diese Erlaubnis soll nach dem Willen Bayerns auf nur saisonal im Freien gehaltene Rinder und auf Schweine erweitert werden.
dpa
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Kommentare 
Dulijä schrieb am 22.12.2019 23:01 Uhrzustimmen(19) widersprechen(2)
„Das führe zu kurzen Wegen, stärke die bäuerliche LW, ermögliche den Verbrauchern den Erwerb regionaler Produkte“ und „Befürworter der Praxis....qualvollen Transport erspare und die Qualität des Fleisches verbessere“ - das alles hatten wir vor Ort:Schlachthaus, regional, Qualität und keine sinnbefreiten Transporte !!! Wer hat das alles abgeschafft???
Die EU?
Das nenne ich das Rad neu erfinden.
maximilian schrieb am 21.12.2019 17:21 Uhrzustimmen(14) widersprechen(7)
Um das Fleisch auf der Weide geschlachteter Tiere zu vermarkten muss der Tierhalter einen EU-zugelassenen Schlachtbetrieb haben.
Für die Schlachtung in einer mobilen Schlachteinheit sind Investitionen in mindestens 5-stelliger Höhe erforderlich.
Der Betreiber braucht die erforderliche Sachkunde zumTreiben von Tieren zur Schlachtung sowie zur Betäubung und Schlachtung selbst.
In jedem Fall muss der Schlachtkörper eines Rindes innerhalb von 45 Minuten nach dem Betäuben in dem zur mobilen Schlachteinheit gehörenden Schlachthof ausgeweidet worden sein.
Zum Schutz des Verbrauchers müssen die Hygieneanforderungen der einschlägigen EU-Verordnungen eingehalten werden.
Für den Weideschuss gibt es nur Einzelgenehmigungen durch die Untere Jagdbehörde und das zuständige Veterinäramt
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