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29.11.2021 | 04:10 | Nach Flutkatastrophe 

Pflicht zur Elementarschadenversicherung erntet Skepsis

Wiesbaden / Frankfurt - Die Flutkatastrophe im Juli hat Schäden in Milliardenhöhe verursacht.

Flutkatastrophe
Nach den Überschwemmungen im Juli steht eine Pflichtversicherung für Elementarschäden erneut auf dem Prüfstand. In Hessen ist der Vorstoß umstritten. (c) proplanta
Auf Antrag der besonders betroffenen Länder Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen haben die Justizminister der Länder beschlossen, eine Pflichtversicherung für Elementarschäden für alle Hausbesitzer zu prüfen, die für Schäden durch Hochwasser und Starkregen aufkommt.

In Hessen steht das Justizministerium einer Einführung allerdings kritisch gegenüber. «Erst wenn vorbeugende Instrumente nicht greifen, sollte als letztes Mittel über die nachträgliche Schadenskompensation im Wege der Pflichtversicherung nachgedacht werden», teilt die Behörde mit.

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) sieht zwar «dringenden Handlungsbedarf» bei der Prävention von Naturkatastrophen. «Dennoch bin ich der Überzeugung, dass wir einen nachhaltigen Ansatz brauchen.» Es helfe nicht weiter, alte Maßnahmen und Erkenntnisse aufzuwärmen. Bereits 2015 und 2017 war die Einführung einer nationalen Pflichtversicherung an verfassungsrechtlichen Bedenken gescheitert.

Je nach Ausgestaltung stelle die Versicherungspflicht einen gravierenden Eingriff in die Grundrechte der Grundstückseigentümer und/oder der Versicherungsunternehmen dar, teilt das Justizministerium mit. «Ein solcher Eingriff müsste - um nicht gegen das Grundgesetz zu verstoßen - verhältnismäßig sein.»

Als Grundlage der Prüfung diene bislang hauptsächlich die jeweils aktuelle Datenlage zu den klimatischen Veränderungen sowie zur Versicherbarkeit der relevanten Risiken. «Aus hessischer Sicht greift dieser Prüfungsansatz jedoch zu kurz.»

Stattdessen plädiert das Ministerium für «ein umfassendes Konzept, (...) das auf Nachhaltigkeit und Prävention setzt». Ausgangspunkt der Prüfung müsse deshalb die Frage sein, welche Maßnahmen des vorbeugenden Hochwasserschutzes zusätzlich ergriffen oder verbessert werden könnten. Denkbar seien etwa der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur in gefährdeten Gebieten, die Steigerung der Investitionen in den baulichen Hochwasserschutz sowie die Stärkung des Katastrophenschutzes.

Der Immobilienbesitzerverband Haus & Grund in Frankfurt, der die Interessen der privaten Eigentümer vertritt, lehnt eine verbindliche Elementarschadenversicherung strikt ab. «Die Sinnhaftigkeit einer Absicherung gegen Elementarschäden kann nur jeder Hauseigentümer für sich selbst entscheiden», sagt Geschäftsführer Younes Frank Ehrhardt.

Mit einer Pflicht drohten die Prämien in Risikogebieten für viele Selbstnutzer der Immobilien unbezahlbar zu werden. Vermieter könnten die Zusatzbelastung über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weiterreichen, «was die ohnehin enorm gestiegenen Wohnkosten noch weiter in die Höhe treiben würde», betont der Geschäftsführer. Er setze hingegen auf eine eigenverantwortliche Entscheidung auf Grundlage einer individuellen Risikoanalyse.

«Wir waren bislang immer gegen eine Pflichtversicherung und sind es, Stand heute, immer noch», sagt auch Michael Dettelbacher von der Verbraucherzentrale Hessen. Die Versicherer seien in den vergangenen Jahren offener dafür geworden, auch Gebäude in höchster Gefahrenstufe zu versichern. «Das lässt uns als Verbraucherzentrale Hessen hoffen, ohne eine Pflichtversicherung von heute auf morgen auszukommen.»

Stattdessen plädiert der Verband für eine zweijährige Karenzzeit mit weiterhin freiwilliger Versicherung und anschließender Evaluation, ob die Versicherungsprämien abschreckend hoch sind, der Versicherungsschutz mit erheblichem der Aufwand verbunden ist oder die Verbreitung der Absicherung mindestens 80 Prozent erreicht hat. Erst dann solle entschieden werden, ob eine Pflichtversicherung notwendig sei.

Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungsnehmer (GdV) haben aktuell bundesweit 46 Prozent der Versicherungsnehmer eine Elementarversicherung abgeschlossen, in Hessen sind es 44 Prozent.

Auch der GdV spricht sich gegen eine Pflichtversicherung aus und schlägt stattdessen vor, alle bestehenden Verträge zu einem Stichtag zu ergänzen und Neuverträge nur noch mit Elementarschutz anzubieten.

Das Konzept setze aber auch voraus, dass Bund, Länder und Kommunen nachhaltig umsteuern. «So braucht es zum Beispiel klare Bauverbote in hochwassergefährdeten Gebieten», sagt Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
dpa/lhe
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