Ziel sei es, bis 2027 knapp 1.600 Hektar zusätzliche Überflutungsflächen zu schaffen, teilte das Umweltministerium am Donnerstag in Erfurt mit.
Landwirte, deren
Ackerland dadurch nicht mehr geschützt wird, sollen laut Ministerium einen finanziellen Ausgleich erhalten. Mit Hilfe einer neuen Verwaltungsvorschrift seien mögliche Schäden jetzt abgesichert, sagte Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) in Erfurt.
Die
Agrarflächen würden bei einem Hochwasser begutachtet und der Schaden beglichen. Mit der neuen Vorschrift sei eine Grundlage für geplante Projekte im Landesprogramm
Hochwasserschutz für den Zeitraum von 2022 bis 2027 geschaffen worden.
Nach dem Thüringer Wasserwirtschaftsrecht von 2019 besteht eine Entschädigungsregelung für landwirtschaftliche Flächen bei Deichverlegungen. Die Umsetzung des Anspruchs erfolge nun per Verwaltungsvorschrift.
Siegesmund erklärte: «Die Thüringer Gewässer wurden vor Jahrzehnten zu sehr verengt.» Bei der Rückverlegung von Deichen müssten die Interessen der Landbesitzer gewahrt bleiben.
«Wenn wir mehr natürlichen Flutungsraum für Flüsse wie Gera und Unstrut schaffen, schützt das uns alle», sagte die Ministerin. Deiche und technische Hochwasserschutzanlagen würden künftig vor allem auf die Städte und Gemeinden konzentriert, um Menschen, Infrastruktur und Sachwerte zu schützen.
Laut Ministerium gibt es mit der
Neuregelung 25 Jahre lang Anspruch auf
Entschädigung, wenn Deiche zurückverlegt und dadurch Schäden entstehen, die es mit dem alten Deich nicht gegeben hätte.
Eines der größten Projekte für den Hochwasserschutz in den kommenden Jahren ist das Rückhaltebecken Straußfurt im Kreis Sömmerda. Dort soll die Unstrut auch mehr Ausbreitungsfläche erhalten. Vorgesehen ist nach Angaben der Fernwassergesellschaft des Landes, das 60 Jahre alte Hochwasserrückhaltebecken zu modernisieren und zu erweitern.
Im kommenden Jahrzehnt sollen dafür insgesamt etwa 70 Millionen Euro eingesetzt werden. Die Anlage hilft dabei, die Unstrutregion in Thüringen, aber auch Sachsen-Anhalt und damit Orte wie Sömmerda, Artern, Roßleben sowie Laucha und Freyburg vor Hochwasser zu schützen.