Das Bundesberufungsgericht in San Francisco annullierte am Freitag den entsprechenden Teil der vorläufigen Entscheidung im Rahmen der Zulassungsprüfung und verwies auf gravierende Fehler.
Die Richter schlossen sich einstimmig der Auffassung mehrerer Nichtregierungsorganisationen an, dass die Behörde das Krebsrisiko nicht angemessen berücksichtigt habe und bei der Bewertung der Auswirkungen des Herbizids auf
bedrohte Arten ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden sei.
Die
EPA hatte Anfang 2020 festgestellt, dass der umstrittene Wirkstoff keine ernsthaften Gesundheitsrisiken mit sich bringe und wahrscheinlich nicht krebserregend für den Menschen sei. Nach Einschätzung der Richter sind diese Bewertungen allerdings nicht im Einklang mit der Datenanalyse der Behörde und den Leitlinien zur Bewertung von Krebsrisiken erfolgt.
Laut dem Gericht ist die EPA in ihren Auswertungen selbst zu dem Schluss gekommen, dass eine abschließende Bewertung bestimmter Krebsrisiken anhand der vorliegenden Daten nicht möglich sei. Diese Feststellung sei jedoch nicht in angemessener Weise mit der Einschätzung zu vereinbaren, dass
Glyphosat wahrscheinlich nicht krebserregend sei.
Auch die Beschwerde in Sachen
Artenschutz war nach Einschätzung des Gerichtes begründet. Gerügt wird unter anderem, dass die vorläufige Entscheidung getroffen worden sei, ohne dass die nach dem Artenschutzrecht vorgeschriebenen Folgenabschätzungen durchgeführt worden seien.
Ungeachtet dessen wurde der diesbezügliche Teil der Zwischenbewertung nicht annulliert. Die Richter versprachen sich davon keinen Vorteil und gaben der EPA auf, im Rahmen der abschließenden Zulassungsprüfung nachzubessern. Diese muss bis Oktober vorliegen.
Das Urteil des Berufungsgerichtes dürfte die Situation für
Bayer nicht einfacher machen. Der Konzern hatte sich im Zusammenhang mit den zahlreichen Produkthaftungsverfahren in Verbindung mit Glyphosat beziehungsweise Roundup immer wieder auf die Einschätzung der EPA berufen.
Das Unternehmen geht nach eigenen Angaben aber davon aus, dass die Behörde ihre Position nicht verändern wird. Seit mehr als vier Dekaden seien Zulassungsbehörden zu dem Schluss gekommen, dass Glyphosat-basierte
Herbizide sicher angewandt werden könnten und nicht krebserregend seien. In diesem Zusammenhang verwies Bayer auch auf die entsprechende Risikobeurteilung der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) von Ende Mai.
In der vergangenen Woche konnte Bayer derweil ein weiteres Produkthaftungsverfahren in Verbindung mit Roundup für sich entscheiden; damit stehen nun vier Urteile im Sinne der Leverkusener drei gegenteiligen gegenüber. Weiter auf sich warten lässt indes die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (USSC) über die Annahme der Berufung im Fall Hardeman, dem bislang umgerechnet fast 24 Mio. Euro Schadenersatz zugesprochen wurden.