Im Umweltausschuss des Europaparlaments stellt die Berichterstatterin Frédérique Ries von den belgischen Liberalen in dieser Woche ihre Änderungsvorschläge für die Zweite Lesung zur Diskussion. Dabei will sie insbesondere den vom Rat angestrebten zweistufigen Ansatz aushebeln und Regierungen die Möglichkeit geben, auch ohne Rücksprache mit Unternehmen Anbauverbote vorzunehmen.
Der Rat einigte sich bekanntlich im Juni darauf, dass gentechnikkritische Mitgliedstaaten solche Unternehmen, die eine Anbauzulassung für eine gentechnisch veränderte Pflanze beantragen, unter Vermittlung der Europäischen Kommission zunächst auffordern, ihr Territorium von der Anbauzulassung auszunehmen. Nur falls sich das Unternehmen weigert, kann die Regierung in einem zweiten Schritt unter Verweis auf eine Reihe von Gründen ein
Anbauverbot erlassen.
Zulässig wären beispielsweise befürchtete negative Effekte vor Ort durch eine Änderung der landwirtschaftlichen Praktiken, der
Biodiversität oder des Landschaftsbildes - aber keine Gesundheits- oder Umweltrisiken. „Es entsteht der unangenehme Eindruck, dass in der Fassung des Rates die Hauptsache zur Nebensache verkommt“, schreibt Ries in der Begründung ihrer Änderungsanträge.
Ihrer Ansicht nach sollte einem Mitgliedstaat stets die Möglichkeit eingeräumt werden, als Risikomanager zu handeln und begründete Maßnahmen zu erlassen, um in seinem Hoheitsgebiet den GVO-Anbau ganz oder teilweise zu beschränken oder zu untersagen. (AgE)