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29.12.2017 | 13:01 | Agrarzahlungen 

Direktzahlungen für Brandenburg noch vor dem Jahreswechsel

Potsdam - Rund 330 Millionen Euro werden in Brandenburg an Direktzahlungen, die wesentlich zur Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe beitragen, wie schon in den zurückliegenden Jahren noch vor Jahresende ausgezahlt.

Direktzahlungen 2017
EU-Direktzahlungen für Landwirte noch vor Jahreswechsel. (c) proplanta
„Auf die Brandenburger Agrarverwaltung ist Verlass. Die Überweisung der für die landwirtschaftlichen Unternehmen wichtigen Betriebsprämie und die Zahlung der Ausgleiszulage erfolgt bis Ende 2017“, sagte Brandenburgs Landwirtschaftsminister Jörg Vogelsänger.

Ein schwieriges Jahr liegt hinter den Unternehmen, die täglich dafür arbeiten, dass Lebensmittel in guter Qualität auf den Tisch kommen. Mit unterdurchschnittlichen Ernteergebnissen im Ackerbau und teilweise Totalausfällen bei Obstkulturen war die diesjährige Ernte unter den Erwartungen zurück geblieben.

Vorfristig erfolgte die Zahlung für die Ausgleichszulage in Höhe von 21,9 Millionen Euro für landwirtschaftliche Betriebe, die in den sogenannten benachteiligten Gebieten wirtschaften. Das sind über 5 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr.  Damit konnten 3.314 Antragsteller gefördert werden.

An Brandenburgs landwirtschaftliche Unternehmen werden bis zum Jahreswechsel rund 330 Millionen Euro als Direktzahlungen ausgereicht sein. Von 5.575 Anträgen wurden bereits 5.527 beschieden. „Mit dem Geld bekommen die landwirtschaftlichen Unternehmen Planungssicherheit und es sichert ihre Liquidität. Das ist notwendig, da die Witterungsereignisse in diesem Jahr zu erheblichen Verlusten bei der Ernte geführt haben“, betonte Minister Vogelsänger.

Bei den Direktzahlungen handelt es sich ausschließlich um Mittel aus dem EU-Agrarhaushalt. Die Vergabe der Mittel ist an eine Reihe einzuhaltender Vorschriften zum Umweltschutz, zum Klimawandel, zum guten landwirtschaftlichen Zustand der Flächen und zur Einhaltung von Tierschutzanforderungen geknüpft. Werden diese Auflagen von den Betrieben nicht erfüllt, erfolgt eine Kürzung der Prämien.

Vogelsänger dankte insbesondere den Bewilligungsbehörden in den Landkreisen und dem Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung für ihren Einsatz. Durch die Einführung von neuen Kontrollmechanismen war die Bearbeitung der Anträge in diesem Jahr besonders anspruchsvoll.
mlul-brandenburg
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