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28.09.2007 | 09:40 | EU-Gesetze 

COPA/COGECA macht Vorschläge für eine bessere und mehr verbraucherorientierte EU-Gesetzgebung zum Pflanzenschutz

Brüssel - COPA/COGECA, der Dachverband der europäischen Landwirte und ihrer Genossenschaften, unterbreitet heute Vorschläge dazu, wie ein besserer und mehr verbraucherorientierter Ansatz für die EU-Gesetzgebung zu Pflanzenschutzmitteln aussehen sollte.

COPA
(c) COPA/COGECA
Aufgebaut werden sollte insbesondere auf folgenden Leitprinzipien:

• Kontinuität – Elemente, die sich im Rahmen der geltenden Gesetzgebung als im besten Interesse der Verbraucher liegend erwiesen haben, sind beizubehalten.

• Ehrlichkeit gegenüber den Verbrauchern – Statt auf emotionalen Risikowahrnehmungen muss die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter auf Basis von soliden, wissenschaftlichen Erkenntnissen geregelt sein.

• Europäische Dimension – Es gilt aktiv den Weg in Richtung Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Pflanzenschutzmittel einzuschlagen.

Die aktuelle, seit 1991 bestehende Pflanzenschutzmittelgesetzgebung, die auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, hat sich bewährt. Bereits jetzt können sich die Verbraucher sicher sein, dass Pflanzenschutzmittel, die in Europa auf den Markt gelangen, in einheitlicher Weise bewertet und getestet worden sind.

Für die Landwirte sind Pflanzenschutzmittel ein Arbeitsmittel. Sie sind zur Versorgung der Verbraucher mit den von ihnen gewünschten Lebensmitteln von essentieller Bedeutung. Wie das Parlament zu argumentieren, dass mit einer einfachen Mengenreduzierung eine nachhaltigere Nutzung von Pestiziden erreichbar wäre, ist irreführend. Bessere EURechtsvorschriften zu Pflanzenschutzmitteln müssen daher zu einem objektiven, ehrlichen und fairen Dialog mit den Verbrauchern über die Vor- und Nachteile dieser Produkte führen.

Die allerwichtigste Änderung, die an der Gesetzgebung zum Pflanzenschutz vorgenommen werden könnte und sowohl für die Verbraucher als auch für die Landwirte die größten Vorteile mit sich brächte, wäre die Schaffung eines europäischen Binnenmarkts für Pflanzenschutzmittel. Dass heutzutage 27 verschiedene Zulassungsbehörden für Pflanzenschutzmittel bestehen, bedeutet, dass die Verfügbarkeit dieser Stoffe in einzelnen Ländern schwer eingeschränkt ist.

COPA/COGECA-Generalsekretär Pekka PESONEN betonte: „In einem Binnenmarkt für Pflanzenschutzmittel könnten die Landwirte immer die neuesten Produkte mit den geringsten Umweltauswirkungen einsetzen und in bestmöglicher Weise die Entwicklung von Schädlingsresistenzen verhindern. Es wäre uns dann wesentlich einfacher, die Pflanzengesundheit und damit auch eine höhere Verfügbarkeit an Kulturen sicherzustellen.” (PD)
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