Der
DBV befürchtet, dass die von Bundesminister Horst
Seehofer im Jahr 2007 während der deutschen Ratspräsidentschaft angestoßene Initiative zur Entbürokratisierung und Vereinfachung in der EU-Agrarpolitik dadurch wieder zunichte gemacht wird. Der DBV fordert vor allem das Bundesministerium auf, im Agrarrat unnachgiebig auf eine Entschlackung bei
Cross Compliance hinzuarbeiten und sich jeder neuen Bürokratisierung entgegen zu stellen. Völlig inakzeptabel ist es aus Sicht des DBV, wenn es zu einem politischen Tauschhandel kommen würde, wonach es im Gegenzug zum endgültigen Wegfall der Flächenstilllegung zu einer Verschärfung von Cross Compliance käme.
Die deutschen Bauern lehnen auch ab, künftig pauschal Randstreifen an Gewässern über Cross Compliance vorzuschreiben. Damit droht, dass auf Landesebene mühsam gefundene Regelungen zur Landbewirtschaftung entlang von Gewässern ausgehebelt werden, befürchtet der DBV. Gerade bei der Forderung nach pauschalen Gewässerrandstreifen reagieren die Landwirte sehr sensibel. Denn dies wird als Angriff auf ihre Bewirtschaftungsrechte, quasi ein Stück weit als Enteignung, verstanden, ohne dass dies im Sinne des Umweltschutzes fachlich notwendig ist. Hinzu kommen Folgeprobleme wie die eingeschränkte Förderfähigkeit von Randstreifen über Agrarumweltprogramme, sofern Randstreifen als Cross Compliance-Standard festgelegt werden.
Im Übrigen lehnt der DBV auch Forderungen des Europäischen Parlamentes ab, Kriterien der Arbeitssicherheit in Cross Compliance aufzunehmen. Dies wäre die nächste Bürokratie- und Kontrollwelle, die ein bewährtes System der Betriebsprüfungen durch die Berufsgenossenschaften und die Gewerbeaufsicht zerstört. (DBV)