Angesichts der stockenden
EU-Agrarreform ab 2021 einigten Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments sich am Dienstag darauf, die derzeit gültigen Regeln der gemeinsamen
EU-Agrarpolitik aus den Jahren 2014 bis 2020 um zwei Jahre zu verlängern.
Dies biete Landwirten in der gesamten EU insbesondere auch während der Corona-Krise mehr Sicherheit, sagte Marija Vuckovic vom EU-Ratsvorsitz Kroatien. Die Verlängerung gewährleistet demnach unter anderem, dass Zahlungen an
Bauern ab 2021 nicht unterbrochen werden.
Da derzeit noch über den siebenjährigen Haushaltsrahmen der EU ab 2021 verhandelt wird, sind für die Übergangszeit noch nicht alle Fragen geklärt. Eine endgültige Entscheidung für die Verlängerung wird Ende des Jahres erwartet.
Die
EU-Kommission hatte 2018 eine umfassende Reform der EU-Agrarpolitik ab 2021 vorgeschlagen. Demnach sollen die EU-Staaten mehr Freiheiten bekommen, wie sie eine Reihe von Zielen erreichen wollen - etwa die Erhaltung der Natur, den
Klimaschutz und die Sicherung der Lebensmittelqualität. Dazu sollen sie jeweils nationale Pläne erstellen, die von der EU-Kommission genehmigt werden müssten.
Außerdem ist vorgesehen, die Agrarfördergelder, die derzeit den größten Posten im EU-Haushalt ausmachen, etwas zu reduzieren. Die Verhandlungen zwischen den EU-Staaten kommen allerdings kaum voran. Deshalb schlug die EU-Kommission im Oktober die Übergangszeit von zwei Jahren vor.