Sachsens Landwirte haben im März mehr als 38 Millionen Euro für besonders umwelt- und klimagerechte Bewirtschaftung ihrer Flächen im Jahr 2017 erhalten. Mit den Zahlungen unterstützt der Freistaat Sachsen mehr als 3.400 landwirtschaftliche
Betriebe, die auf rund 56.000 Hektar
Grünland und etwa 53.000 Hektar
Ackerland einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der sächsischen
Kulturlandschaft leisten.
„Fast die Hälfte unserer Landwirtschaftsbetriebe bewirtschaftet ihre Flächen nach Vorgaben, die besonders auf Umwelt- und
Klimaschutz ausgerichtet sind. Die Landwirte nehmen dafür geringere Erträge in Kauf und haben höhere Aufwendungen. Die Zahlungen sind dafür ein Ausgleich“, so
Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.
Gefördert werden freiwillige Vorhaben, die eine oder mehrere Agrarumwelt-, Naturschutz- oder Klimaverpflichtungen erfüllen. Die Maßnahmen leisten einen Beitrag dazu, die Ziele der Agrar- und
Umweltpolitik des Freistaates Sachsen und der Europäischen Union zu erreichen. Dazu gehören die Wiederherstellung, der Erhalt und die Verbesserung der biologischen Vielfalt, der Erhalt der Kulturlandschaft und typischer Landschaftsbilder, die Verringerung von Stoffeinträgen und der Belastung von Grund- und Oberflächenwasserkörpern sowie die Minderung beziehungsweise Vermeidung von Wasser- und Bodenerosion.
Hintergrund:Finanziert werden die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach der Förderrichtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ (AUK/2015) aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (
ELER) sowie sächsischen Haushaltsmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes. Die
Verteilung der Finanzmittel beläuft sich auf 75 Prozent EU- sowie 25 Prozent Landesmittel.
Ausnahme sind die drei Vorhaben „Anbau von Zwischenfrüchten“, „Artenreiches Grünland-Ergebnisorientierte Honorierung“ sowie „Spezielle artenschutzgerechte Grünlandnutzung“. Hier findet die Finanzierung vollständig aus EU-Mitteln statt. Es handelt sich hierbei um EU-Umschichtungsmittel aus der sogenannten 1. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP), die statt für Direktzahlungen über die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes ausgegeben werden.
Förderrichtlinie „Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen“ (AUK/2015): http://www.smul.sachsen.de/foerderung/3313.htm