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02.11.2016 | 12:01 | EU-Richtlinien 

16 Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland im Umweltbereich

Berlin - Gegen Deutschland sind derzeit 12 Vertragsverletzungsverfahren der Europäischen Kommission wegen nicht ordnungsgemäß umgesetzter Richtlinien im Umweltbereich anhängig.

Vertragsverletzungsverfahren EU-Richtlinien
(c) proplanta
Hinzu kommen vier Vertragsverletzungsverfahren, die die Brüsseler Administration eingeleitet hat, weil Deutschland EU-Richtlinien nicht fristgerecht umgesetzt hat. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

Aktuell drohen den Angaben zufolge allerdings keine finanziellen Sanktionen. Vertragsverletzungsverfahren setzten sich im vorprozessualen Teil aus der Übersendung eines Mahnschreibens als Stufe 1 und einer begründeten Stellungnahme als Stufe 2 zusammen, erläutert die Regierung. Finanzielle Sanktionen seien erst dann möglich, wenn gegen Deutschland ein Ersturteil in einem Vertragsverletzungsverfahren vorliege und die Bundesregierung einem solchen Urteil nicht nachkomme. Anschließend müsse die Kommission ein verkürztes weiteres Verfahren einleiten und erneut den Europäischen Gerichtshof anrufen. In einem solchen Zwangsgeldverfahren könnten dann entweder eine Pauschalbetrag in Abhängigkeit von der Schwere des Verstoßes von mindestens 11,7 Mio. Euro oder mindestens 34,9 Mio. Euro angesetzt werden oder aber ein Zwangsgeld. Das belaufe sich dann auf 14.100 Euro bis 848.000 Euro pro Tag, und zwar für die Zeit der Verkündung des Zwangsgeldurteils bis zur Abstellung des Verstoßes.

Im Zusammenhang mit dem Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie verweist die Regierung auf die derzeit laufende Überarbeitung des Düngerechts. Die Novellierung des Düngegesetzes und der Düngeverordnung wolle man Anfang 2017 dem Bundesrat zuleiten.
AgE
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